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Fassungsvergleich zu Vermögensrechtliche, finanzielle Fragen – Regelung (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vermögensrechtliche, finanzielle Fragen – Regelung (Slowakei) 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 451/1975 Anl. 1↗RIS↗
Anlage I
Durch diesen Vertrag werden alle österreichischen Vermögenschaften, Rechte und Interessen, die durch tschechoslowakische Maßnahmen im Sinne des Artikels 1 in Anspruch genommen wurden, bis zu einem Umfang entschädigt, als der für steuerliche Zwecke maßgebliche Wert im Einzelfall – bezogen auf die Sache und auf die Person – am 8. Mai 1945 eine Million – ausgedrückt in tschechoslowakischer Krone (Währungseinheit 1945) – nicht überstiegen hat.