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Fassungsvergleich zu Vorübergehende Verwendung - Tiere (Anlage D)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorübergehende Verwendung - Tiere (Anlage D) 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 15.03.1997 · idF BGBl. III Nr. 37/1997 Anl. 1↗RIS↗
ANHANG
Liste nach Artikel 2
1. Dressur.
2. Training.
3. Zucht.
4. Beschlagen oder Wiegen.
5. Tierärztliche Behandlung.
6. Prüfen (zB im Hinblick auf einen Kauf).
7. Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen, Wettkämpfen, Wettbewerben oder Vorführungen.
8. Vorstellungen (Zirkustiere usw.).
9. Reisen (Haustiere von Reisenden).
10. Ausübung einer Funktion (Polizeihunde oder Polizeipferde, Spürhunde, Blindenhunde usw.).
11. Rettungseinsätze.
12. Weiden, auch als Wanderherde.
13. Arbeitsleistung einschließlich Beförderung.
14. Medizinische Zwecke (Lieferung von Schlangengift usw.).