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Fassungsvergleich zu ZustFormV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zustellformularverordnung (ZustFormV) 1
Anl. 1geändert
in Kraft 01.04.2018 – 03.12.2019 · idF BGBl. II Nr. 34/2018 · danach: BGBl. II Nr. 374/2019 Anl. 1↗RIS↗
in Kraft ab 04.12.2019 · idF BGBl. II Nr. 374/2019 Anl. 1↗RIS↗
Anlage
Für das Formular 1 bestehen folgende technische Spezifikationen:
1. Das Formular hat eine Lochung mit einem Durchmesser von 6 mm (± 0,5 mm) aufzuweisen. Das Lochmittel befindet sich 15 mm (± 1 mm) oberhalb der unteren Papierkante in einem Abstand von 10 mm (± 1 mm) vom linken Papierrand.
2. Der linke Papierrand und die obere Papierkante des Formulars haben eine Abschrägung aufzuweisen. Die Abschrägung ist durch Wegstanzen der linken oberen Ecke des Formulars vorzunehmen, wobei von dieser Ecke jeweils 10 mm nach rechts und nach unten gemessen werden.
Formulare in deutscher Sprache
Formulare 1 und 7 in kroatischer, slowenischer und ungarischer Sprache
(Anm.: Formulare 1 – 7 als PDF dokumentiert)