Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 1neu
Verbalnote
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Botschaft der Republik Bosnien-Herezgowina seine Hochachtung und beehrt sich, der Republik Bosnien-Herzegowina den Abschluß eines Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Bosnien-Herzegowina über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen vorzuschlagen, das folgenden Wortlaut hat:
(Anm.: es folgen die Art. 1 bis 7)
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt diesen Anlaß, der Botschaft der Republik Bosnien-Herzegowina die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Wien, am 23. August 1995
Wien
Verbalnote
Die Botschaft der Republik Bosnien-Herzegowina entbietet dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich ihre Hochachtung und beehrt sich den Empfang seiner Note Zl. 280.24.01/16-IV.2/95 vom 23. August 1995 zu bestätigen, die wie folgt lautet:
„Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Botschaft ..... (es folgt der weitere Text der Eröffnungsnote) ... Botschaft der Republik Bosnien-Herezgowina die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.“
Die Botschaft der Republik Bosnien-Herzegowina benützt diese Gelegenheit, dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Wien, am 23. August 1995
L. S.
Wien