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Fassungsvergleich zu GATT - zusätzliche Zugeständnisse (P7)××

Änderungen zwischen den Fassungen

GATT - zusätzliche Zugeständnisse (P7) 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.09.1958 · idF BGBl. Nr. 193/1958 Anl. 1↗RIS↗
(Übersetzung.)
ALLGEMEINES ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
Zollverhandlungen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland Februar 1957
Zollzugeständnisse der Republik Österreich, die in bilateralen Verhandlungen der Bundesrepublik Deutschland gewährt wurden.
Diese Liste ist nur in englischer Sprache authentisch.
Nr. des österr. Zolltarifentwurfes
Bezeichnung der Waren
Zollsatz
92.04
ex
A – Ziehharmonikas und Konzertinas, mit 40 Bässen und darüber
S 2.500,-
für 100 kg
92.04
B 2 – Mundharmonikas bis zu 60 Stimmen
18% des Wertes
92.10
D – Teile von Ziehharmonikas:
2 – andere als lose Stimmplatten, Baßmechaniken ohne Gehäuse, Resonanzböden
S 2.500,-
für 100 kg