Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 1neu
Annex I
GATT-ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN HANDEL MIT ZIVILLUFTFAHRZEUGEN *)
Erweiterung des Anhanges zum Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen
Beschluß vom 22. März 1984
Das Komitee über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen hat
IN KENNTNISNAHME, daß die Unterzeichner gemäß Artikel 9.5.1 des Übereinkommens hinsichtlich einer Erweiterung des Anhanges zum Übereinkommen, welche die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen den Unterzeichnern gemäß Artikel 8.3 des Übereinkommens wiedergibt, übereingekommen sind;
IN BEKRÄFTIGUNG des Einverständnisses, daß die Erweiterung des Anhanges zum Übereinkommen, wie er diesem Beschluß beigefügt ist, für alle Unterzeichner des Übereinkommens mit 1. Jänner 1985 in Kraft treten soll;
HIEMIT EINVERNEHMLICH BESCHLOSSEN, daß der diesem Beschluß beigefügte Text der endgültige Text des konsolidierten Anhanges zum Übereinkommen ist, der auch die Erweiterung der Listen der Tarifpositionen, wie sie vom Komitee über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen am 6. Oktober 1983 vereinbart worden ist, einschließt.
Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen
Erweiterung des Anhanges zum Übereinkommen
ENDGÜLTIGER TEXT
ERFASSTE WAREN
Die Unterzeichner kommen überein, daß für die nachstehend unter ihrer Tarifnummer aufgeführten Waren Zollfreiheit oder Zollbefreiung gewährt wird, wenn diese Waren beim Bau, bei der Instandsetzung, bei der Instandhaltung, bei der Wiederherstellung, bei der Änderung oder beim Umbau von Zivilluftfahrzeugen zur Verwendung oder zum Einbau bestimmt sind.
Dazu gehören nicht:
– unvollständige oder unfertige Waren, es sei denn, daß sie die wesentlichen Merkmale eines vollständigen oder fertigen Teils, Einzelteils oder Ausrüstungsgegenstands, oder einer vollständigen oder fertigen Baugruppe für Zivilluftfahrzeuge aufweisen; 1)
– Material in beliebiger Form (zum Beispiel Bleche, Platten, Profile, Bänder, Stäbe, Rohre und andere Formteile), es sei denn, daß es in der für den Einbau in Zivilluftfahrzeuge benötigten Größe und Form zugeschnitten oder geformt ist; 1)
– Rohstoffe und Verbrauchsgüter.
WARENLISTE UNTER ZUGRUNDELEGUNG DER TARIFNUMMERN DER NOMENKLATUR DES ZOLLRATES
Die nachfolgende Liste ist nur in englischer und französischer Sprache authentisch.
Zollrates, daß für die entsprechend bezeichneten Waren (oder Warengruppen) die Zollfreiheit oder Zollbefreiung gewährt wird, wenn sie zur Verwendung in Zivilluftfahrzeugen bestimmt sind und in solche eingebaut wer den. 2)
Waren aus Kunststoffen, für technische Zwecke
Schläuche und Rohre, aus vulkanisiertem Weichkautschuk, mit Verschraubungen oder Verbindungsstücken ausgerüstet und für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen geeignet
Reifen (ausgenommen Vollgummireifen und Hohlkammerreifen) aus vulkanisiertem Weichkautschuk
Waren aus vulkanisiertem Weichkautschuk, für technische Zwecke
Schläuche und Rohre, aus Hartkautschuk, mit Verschraubungen oder Verbindungsstücken ausgerüstet und für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen geeignet
Notrutschen
Asbestwaren, ausgenommen Asbestgarne und Asbestgewebe
Bremsbelag, Kupplungsbelag und ähnlicher Reibungsbelag aller Art, auf der Grundlage von Asbest oder anderen mineralischen Stoffen
Windschutzscheiben aus Sicherheitsglas, nicht gerahmt
Rohre aus Schmiedeeisen oder Stahl, mit Verschraubungen oder Verbindungsstücken ausgerüstet und für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen geeignet
Kabel, Seile, Litzen, Seilschlingen und ähnliche Waren aus Eisen draht oder Stahldraht, mit Endstücken ausgerüstet oder gebrauchsfertig
Sanitäre und hygienische Artikel aus Eisen oder Stahl, ausgenommen deren Teile
Rohre aus Aluminium, mit Verschraubungen oder Verbindungsstücken ausgerüstet und für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen geeignet
Rohre aus Titan, mit Verschraubungen oder Verbindungsstücken ausge rüstet und für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen geeignet
Beschläge und dergleichen, aus unedlen Metallen (einschließlich der Scharniere und der automatischen Türschließer)
Beleuchtungskörper aller Art, sowie deren Teile, aus unedlen Metallen, ausgenommen Waren des Kapitels 85
Schläuche aus unedlen Metallen, mit Verbindungsstücken ausgerüstet
Kolbenverbrennungsmotoren und deren Teile
Hydraulische Kraftmaschinen und deren Teile
Andere Verbrennungsmotoren als Kolbenverbrennungsmotoren, und deren Teile; andere Motoren und Kraftmaschinen, und deren Teile
Pumpen für Flüssigkeiten, auch mit Meßvorrichtungen, und deren Teile
Luftpumpen, einschließlich Vakuumpumpen;
Luft- und Gaskompressoren;
Ventilatoren und dergleichen;
Teile der vorstehend genannten Waren
Klimageräte, die in einem gemeinsamen Gehäuse oder auf einem gemeinsamen Rahmen einen motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgrades der Luft umfassen, und deren Teile
Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung und kältetechnische Einrichtungen, elektrische oder andere; ausgenommen deren Teile
Wärmeaustauscher und deren Teile
Zentrifugen; Apparate zum Filtern oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen; alle diese ausgenommen deren Teile
Feuerlöschgeräte, auch mit Füllung, ausgenommen deren Teile
Maschinen und Geräte zum Heben, Verladen, Entladen und Fördern (wie zB Aufzüge, Winden aller Art, Flaschenzüge, Krane aller Art, Stetigförderer), ausgenommen deren Teile
Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und Einheiten davon
Nachfolgende Maschinen und Apparate, sowie deren Teile:
– Startvorrichtungen für Motoren, nicht elektrisch,
– Vorrichtungen zum Einstellen der Propeller, nicht elektrisch,
– Servovorrichtungen, nicht elektrisch,
– Scheibenwischer, nicht elektrisch,
– Hydraulische Servomotoren, nicht elektrisch,
– Hydropneumatische Akkumulatoren, kugelförmig,
– Pneumatische Startvorrichtungen für Strahltriebwerke,
– Toilette-Einheiten, ausschließlich für Luftfahrzeuge bestimmt,
– Mechanische Vorrichtungen für die Schubumkehr,
– Luftbefeuchter und Luftentfeuchter
Wellen, Kurbeln und Kurbelwellen, Lagergehäuse, Lagerschalen, Zahnräder und Friktionsräder, Getriebe einschließlich der Friktionsgetriebe, Untersetzungs-, Übersetzungs- und Wechselgetriebe, Schwungräder, Riemenscheiben und Seilscheiben (einschließlich der Rollenblöcke für Flaschenzüge), Schaltkupplungen, feste und lösbare Kupplungen (Kupplungsringe, elastische Kupplungen und dergleichen), Gelenkverbindungen (wie Kardangelenke); Teile der vorstehend genannten Waren
Metalloplastische Dichtungen; Sätze und Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener Art für Maschinen, Fahrzeuge und Rohr- oder Schlauchleitungen, in Beuteln, Säckchen und ähnlichen Verpackungen
Transformatoren, ausgenommen deren Teile Elektromotoren, mit einer Leistung von 0,75 kW bis weniger als 150 kW, ausgenommen deren Teile Elektrische Generatoren, Stromerzeugungsapparate, rotierende oder ruhende Umformer, Gleichrichter und Gleichrichtervorrichtungen, Reaktanz- und Drosselspulen, ausgenommen deren Teile
Elektrische Akkumulatoren (Sekundärelemente) und deren Teile
Elektrische Start- und Zündvorrichtungen für Verbrennungsmotoren (Anlasser, Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen, Glühkerzen und dergleichen); mit Verbrennungsmotoren verwendete Lichtmaschinen (Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter, die mit diesen verwendet werden; alle diese mit Ausnahme deren Teile
Elektrische Kochherde und Kochplatten; elektrische Öfen, Heizgeräte, Backöfen; elektrische Geräte zum Aufwärmen von Speisen; alle diese mit Ausnahme deren Teile
Mikrophone und ihre Träger; Lautsprecher und elektrische Tonfrequenzverstärker; alle diese mit Ausnahme deren Teile
Mit Halbleiterelementen bestückte (ohne Röhren) Rundfunkempfangsgeräte, ausgenommen deren Teile Andere Sende- und Empfangsgeräte für die Radiotelephonie und Radiotelegraphie, ausgenommen deren Teile Radionavigationsgeräte, Radargeräte und Funkfernsteuerapparate; Baugruppen und Teile von Baugruppen für diese Geräte, bestehend aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen, sofern sie speziell für den Einbau in Zivilluftfahrzeuge bestimmt sind
Akustische oder visuelle elektrische Signalapparate, ausgenommen deren Teile
Innenverspiegelte Scheinwerferlampen, ausgenommen deren Teile
Flugschreiber sowie Baugruppen und Teile von Baugruppen für Flugschreiber, bestehend aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen, sofern sie speziell für den Einbau in Zivilluftfahrzeuge bestimmt sind
Zündkabelgarnituren und andere Verkabelungen, die zum Einbau in Zivilluftfahrzeuge vorgerichtet sind
Luftschiffe und Luftballons
Segelflugzeuge Flugzeuge, einschließlich Hubschrauber
Teile für Luftschiffe, Luftballons, Segelflugzeuge, Flugzeuge und Hubschrauber
Flugsimulatoren und deren Teile
Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefaßt (ausgenommen derartige optisch nicht bearbeitete optische Elemente aus Glas)
Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefaßt (ausgenommen derartige optisch nicht bearbeitete optische Elemente aus Glas)
Automatische Piloten und deren Teile Optische Navigationsinstrumente, ausgenommen deren Teile Andere Navigationsinstrumente und deren Teile Kreiselkompasse und deren Teile Andere Kompasse, ausgenommen deren Teile
Gasmasken und ähnliche Atmungsgeräte, ausgenommen deren Teile
Thermometer
Meß-, Kontroll- und Regulierinstrumente, -apparate und -geräte für gasförmige oder flüssige Stoffe oder für das selbsttätige Regeln von Temperaturen
Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser
Instrumente, Apparate und Geräte für die selbsttätige Flugsteuerung und -kontrolle Andere elektrische und elektronische Meß-, Prüf-, Kontroll-, Regulier- und Analyseninstrumente, -apparate, -geräte und -maschinen
Teile und Zubehör, die ihrer Beschaffenheit nach ausschließlich oder hauptsächlich für die vorstehend genannten Instrumente, Apparate und Geräte der Nummer 90.23, 90.24, 90.27 oder 90.28 bestimmt sind, auch wenn sie für mehrere dieser Instrumente, Apparate und Geräte verwendet werden können
Armaturenbrettuhren und dergleichen, mit Kleinuhrwerken oder mit Uhrwerken mit einem Durchmesser von weniger als 4,5 cm
Gangfertige Uhrwerke, mit oder ohne Zifferblatt oder Zeiger, mit mehr als einem Lagerstein und mit einer Gangreserve von mehr als 47 Stunden
Andere Sitzmöbel als solche mit einem Überzug aus Leder, ausgenommen deren Teile
Andere Möbel, ausgenommen deren Teile