Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und der UdSSR über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (Tadschikistan)
1§ 0↗RIS↗
Anl. 1neu
Sehr geehrter Herr Minister!
Anläßlich der am heutigen Tage erfolgten Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:
Die Bestimmungen dieses Abkommens können nicht dahingehend ausgelegt werden, daß sie eine der Vertragsparteien verpflichten, den Investoren der anderen Vertragspartei oder deren Investitionen Präferenzen oder Vorteile einzuräumen, die die erste Vertragspartei Investoren eines dritten Staates oder deren Investitionen auf der Grundlage der in einem Investitionsschutzabkommen vorgesehenen Inländergleichbehandlung gewährt oder in Zukunft gewähren wird.
Ich beehre mich Sie zu bitten, Ihr Einverständnis hiezu zu geben und die angeführten Bestimmungen gleichzeitig als integrierenden Bestandteil dieses Abkommens betrachten zu wollen.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Dr. Wolfgang Schüssel
Moskau
Sehr geehrter Herr Minister!
Ich habe die Ehre, den Empfang Ihres Schreibens vom 8. Februar 1990 folgenden Inhalts zu bestätigen:
Hiemit habe ich die Ehre, Ihnen mein Einverständnis zu den in Ihrem Brief angeführten Bestimmungen zu geben und auch dahingehend, daß diese Bestimmungen als integrierender Bestandteil des Abkommens zu betrachten sind.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
W. S. Pawlow
Wien