Beilage
Anhang I
Listen der Beschaffungsstellen nach Artikel I Abs. 1 (c)
Österreich
Teil I
3. „Zusammenlegung mit Punkt 6'' entfällt;
Punkt 3 lautet:
Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz
12. „und Sport'' entfällt;
Punkt 12 lautet:
Bundesministerium für Unterricht und Kunst
Erläuterung:
Die Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (BGBl. 45/91), die am 1. Februar 1991 in Kraft trat, führte zu einer Umstrukturierung der Zuständigkeiten auf Bundesebene. Neben anderen Änderungen, die für die Anwendung dieses Übereinkommens ohne Bedeutung sind, wurde ein neues Ministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz eingerichtet. Vor dieser Umstrukturierung wurden die einschlägigen Kompetenzen des neuen Ministeriums vom Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport und dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie wahrgenommen.