Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 1neu
ANHANG I
AUF DEN IN ARTIKEL 2, UNTERABSATZ (a), BEZUG GENOMMEN WIRD
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HS-Nr. Warenbezeichnung Ausgenommen bei
Import nach
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35.01 Kasein, Kaseinate und andere
Kaseinderivate; Kaseinleime:
3501.10 - Kasein Liechtenstein
Schweiz
ex 3501.90 - andere:
- - andere als Kaseinleime Liechtenstein
Schweiz
35.02 Albumine (einschließlich Konzentrate aus
zwei oder mehr Molkenproteinen, die,
berechnet auf die Trockensubstanz, mehr
als 80 Gewichtsprozent Molkenproteine
enthalten), Albuminate und andere
Albuminderivate:
ex 3502.10 - Eialbumin:
- - andere als für den menschlichen Genuß Alle EFTA-
ungeeignete oder ungeeignet zu Staaten
machende
ex 3502.90 - andere:
- - Milchalbumin (Lactalbumin), andere Alle EFTA-
als für den menschlichen Genuß Staaten
ungeeignete oder ungeeignet zu
machende
35.05 Dextrine und andere modifizierte
Stärken (zB Quellstärke oder veresterte
Stärke); Leime auf der Grundlage von
Stärken, Dextrinen oder modifizierten
Stärken:
ex 3505.10 - Dextrine und andere modifizierte
Stärken:
- - ausgenommen Stärkeether und andere Österreich
als wasserlösliche Ester
3505.20 - Leime Österreich
38.09 Appretur- oder Endausrüstungsmittel,
Farbstoffträger zur Beschleunigung des
Färbens oder des Fixierens der Farbstoffe
und andere Erzeugnisse und Zubereitungen
(zB Appretur- und Beizmittel), wie sie in
der Textil-, Papier- und Lederindustrie
oder in ähnlichen Industrien verwendet
werden, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
3809.10 - auf der Grundlage von Stärke und Österreich
Stärkederivaten
ex 3809.91 - - andere:
- - wie sie in der Textilindustrie oder
ähnlichen Industrien verwendet werden:
- - - Stärke oder Stärkeerzeugnisse Österreich
enthaltend
ex 3809.92 - - wie sie in der Papierindustrie oder
ähnlichen Industrien verwendet werden:
- - - Stärke oder Stärkeerzeugnisse Österreich
enthaltend
ex 3809.93 - - wie sie in der Lederindustrie oder
ähnlichen Industrien verwendet werden:
- - - Stärke oder Stärkeerzeugnisse Österreich
enthaltend
38.23 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen
oder Gießereikerne; chemische Erzeugnisse
und Zubereitungen der chemischen Industrie
oder verwandter Industrien (einschließlich
solcher, die nur aus Mischungen
natürlicher Erzeugnisse bestehen),
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen; Rückstände der chemischen
Industrie oder verwandter Industrien,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
ex 3823.10 - Zubereitete Bindemittel für
Gießereiformen oder Gießereikerne:
- - auf der Grundlage von Stärke oder Österreich
Dextrin
ex 3823.90 - andere:
- - mit einem Gesamtgehalt von Österreich
30% Gewichtsprozent oder mehr an
Zucker, Stärke, Stärkeerzeugnissen
oder Waren der Nummern 4001 bis 0404
45.01 Naturkork, unbearbeitet oder nur Österreich
vorbearbeitet; Korkabfälle; Kork, Island
zerkleinert, in Körner- oder Pulverform Schweden
53.01 Flachs, roh oder bearbeitet, aber nicht Österreich
gesponnen; Werg und Abfälle von Flachs Liechtenstein
(einschließlich Garnabfälle und Schweden, Schweiz
Reißspinnstoff)
53.02 Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder Österreich
bearbeitet, aber nicht gesponnen; Liechtenstein
Werg und Abfälle von Hanf Schweden, Schweiz
(einschließlich Garnabfälle und
Reißspinnstoff)