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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.10.1993 · idF BGBl. Nr. 673/1993 Anl. 1↗RIS↗
ANHANG I
AUF DEN IN ARTIKEL 2, UNTERABSATZ (a), BEZUG GENOMMEN WIRD
Erzeugnisse, die in die Kapitel 25 bis 97 des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Kodierung von Waren (HS) fallen und auf welche dieses Abkommen beim Import in die EFTA-Staaten oder nach Ungarn entsprechend der Anführung bei jedem Erzeugnis keine Anwendung findet.
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HS-Nr.            Warenbezeichnung                  Ausgenommen bei
Import nach
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35.01              Kasein, Kaseinate und andere
Kaseinderivate; Kaseinleime:
3501.10  - Kasein                              Liechtenstein
Schweiz
ex 3501.90  - andere:
- - andere als Kaseinleime            Liechtenstein
Schweiz
35.02            Albumine (einschließlich
Konzentrate aus zwei oder mehr
Molkenproteinen, die, berechnet
auf die Trockensubstanz, mehr
als 80 Gewichtsprozent
Molkenproteine enthalten),
Albuminate und andere
Albuminderivate:
ex 3502.10  - Eialbumin:
- - andere als für den            Alle EFTA-Staaten
menschlichen Genuß                  Ungarn
ungeeignete oder
ungeeignet zu machende
ex 3502.90  - andere:
- - Milchalbumin (Lactalbumin),  Alle EFTA-Staaten
andere als für den                  Ungarn
menschlichen Genuß
ungeeignete oder ungeeignet
zu machende
35.05            Dextrine und andere
modifizierte Stärken (zB
Quellstärke oder veresterte
Stärke); Leime auf der
Grundlage von Stärken,
Dextrinen oder modifizierten
Stärken:
ex 3505.10  - Dextrine und andere
modifizierte Stärken:
- - ausgenommen Stärkeether        Österreich
und Ester, andere als      Ungarn, bei Ursprung
wasserlösliche                in Österreich
3505.20  - Leime                            Österreich
Ungarn, bei Ursprung
in Österreich
38.09            Appretur- oder
Endausrüstungsmittel,
Farbstoffträger zur
Beschleunigung des Färbens
oder des Fixierens der
Farbstoffe und andere
Erzeugnisse und
Zubereitungen (zB Appretur-
und Beizmittel), wie sie in
der Textil-, Papier- und
Lederindustrie oder in
ähnlichen Industrien
verwendet werden, anderweitig
weder genannt noch
inbegriffen:
3809.10  - auf der Grundlage von            Österreich
Stärke und Stärkederivaten  Ungarn, bei Ursprung
in Österreich
- andere:
ex 3809.91  - - wie sie in der
Textilindustrie oder
ähnlichen Industrien
verwendet werden:
- - - Stärke oder                  Österreich
Stärkeerzeugnisse        Ungarn, bei Ursprung
enthaltend                  in Österreich
ex 3809.92  - - wie sie in der
Papierindustrie oder
ähnlichen Industrien
verwendet werden:
- - - Stärke oder                  Österreich
Stärkeerzeugnisse        Ungarn, bei Ursprung
enthaltend                  in Österreich
ex 3809.93  - - wie sie in der
Lederindustrie oder
ähnlichen Industrien
verwendet werden:
- - - Stärke oder                  Österreich
Stärkeerzeugnisse        Ungarn, bei Ursprung
enthaltend                  in Österreich
38.23            Zubereitete Bindemittel für
Gießereiformen oder
Gießereikerne; chemische
Erzeugnisse und Zubereitungen
der chemischen Industrie oder
verwandter Industrien
(einschließlich solcher, die
nur aus Mischungen natürlicher
Erzeugnisse bestehen),
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen; Rückstände der
chemischen Industrie oder
verwandter Industrien,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
ex 3823.10  - zubereitete Bindemittel für
Gießereiformen oder
Gießereikerne:
- - auf der Grundlage von          Österreich
Stärke oder Dextrin        Ungarn, bei Ursprung
in Österreich
ex 3823.90  - andere:
- - mit einem Gesamtgehalt          Österreich
von 30% Gewichtsprozent    Ungarn, bei Ursprung
oder mehr an Zucker,          in Österreich
Stärke,
Stärkeerzeugnissen oder
Waren der Nummern 0401
bis 0404
45.01            Naturkork, unbearbeitet oder        Österreich
nur vorbearbeitet;                  Island
Korkabfälle; Kork,                Schweden
zerkleinert, in Körner- oder  Ungarn, bei Ursprung
Pulverform                        in Österreich,
Island oder Schweden
53.01            Flachs, roh oder bearbeitet        Österreich
aber nicht gesponnen; Werg        Liechtenstein
und Abfälle von Flachs              Schweden
(einschließlich                      Schweiz
Garnabfälle und                Ungarn, bei Ursprung
Reißspinnstoff)                    in Österreich,
Liechtenstein,
Schweden oder der
Schweiz
53.02            Hanf (Cannabis sativa L.),          Österreich
roh oder bearbeitet, aber          Liechtenstein
nicht gesponnen; Werg und          Schweden
Abfälle von Hanf                    Schweiz
(einschließlich Garnabfälle    Ungarn, bei Ursprung
und Reißspinnstoff)                in Österreich,
Liechtenstein,
Schweden oder der
Schweiz