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Fassungsvergleich zu Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Arbeitsvermittler und über die auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkte Arbeitsvermittlung gemäß § 172 Abs. 1 GewO 1994××

Änderungen zwischen den Fassungen

Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Arbeitsvermittler und über die auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkte Arbeitsvermittlung gemäß § 172 Abs. 1 GewO 1994 (aufgehoben) 1
Anl. 1aufgehoben
in Kraft 01.01.1997 – 04.03.2004 · idF BGBl. Nr. 506/1996 Anl. 1↗RIS↗
Anlage 1
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(§ 13)
(Anm.: Anlage 1 nicht direkt darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
Geschäftszahl
PRÜFUNGSSTELLE DER
....................................................................
PRÜFUNGSZEUGNIS
....................................................................
(Vor- und Familienname)
geboren am .................. in ....................................
hat sich am ..................................................... der
PRÜFUNG
zum Nachweis der Befähigung für das Gewerbe der Arbeitsvermittler
(§ 124 Z 1 GewO 1994) entsprechend der Verordnung des Bundesministers
für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für
das Gewerbe der Arbeitsvermittler und über die auf den Personenkreis
der Führungskräfte eingeschränkte Arbeitsvermittlung gemäß § 172
Abs. 1 GewO 1994, BGBl. Nr. 506/1996, unterzogen und diese Prüfung
laut Beschluß der Prüfungskommission
einstimmig/mehrstimmig *1) mit Auszeichnung *1) bestanden
Prüfungsteil Unternehmerprüfung einstimmig/mehrstimmig *1)
mit Auszeichnung *1) bestanden
nicht bestanden *1)
entfallen *1)
nicht angetreten *1)
Prüfungsteil Ausbilderprüfung mit Auszeichnung bestanden *1)
bestanden *1)
entfallen gemäß § 23a Abs. 2 GewO 1994 *1)
...........................,      am ..............................
Siegel der                        Für die Prüfungsstelle
Prüfungsstelle
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*1) Nichtzutreffendes streichen
Schlagworte
Vorname