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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 128) über Leistungen bei Invalidität und Alter und an Hinterbliebene××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 128) über Leistungen bei Invalidität und Alter und an Hinterbliebene 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 04.11.1970 · idF BGBl. Nr. 34/1970 Anl. 1↗RIS↗
TABELLE ZU TEIL V. REGELMÄSSIG WIEDERKEHRENDE ZAHLUNGEN AN DIE TYPEN DER LEISTUNGSEMPFÄNGER
Teil
Fall
Typus des Leistungsempfängers
Hundertsatz
II
Invalidität
Mann mit Ehefrau und zwei Kindern
50
III
Alter
Mann mit Ehefrau im Rentenalter
45
IV
Tod des Ernährers
Witwe mit zwei Kindern
45