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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Italien) 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.07.1983 · idF BGBl. Nr. 308/1983 Anl. 1↗RIS↗
ANLAGE
Liste der Körperersatzstücke, größeren Hilfsmittel und anderen Sachleistungen von erheblicher Bedeutung (Artikel 5 Absatz 4 und Artikel 11 Absatz 4)
1. Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und Stützapparate einschließlich gewebebespannter orthopädischer Korsette nebst Ergänzungsteilen, Zubehör und Werkezugen;
2. orthopädische Maßschuhe, gegebenenfalls mit dem dazugehörigen Normalschuh (nicht orthopädisch);
3. Kiefer- und Gesichtsplastiken, Perücken;
4. Modellabdrucke (Nachbildungen der verschiedenen Körperteile), die benutzt werden, um die unter den Ziffern 1 bis 3 genannten Gegenstände richtig anzupassen;
5. Kunstaugen, Kontaktschalen, Vergrößerungsbrillen und Fernrohrbrillen;
6. Hörgeräte, namentlich akustische und phonetische Geräte;
7. Zahnersatz (festsitzender und herausnehmbarer) und Verschlußprothesen der Mundhöhle;
8. Krankenfahrzeuge, Rollstühle sowie andere mechanische Fortbewegungsmittel;
9. Erneuerung der unter den Ziffern 1 bis 8 genannten Gegenstände;
10. ärztliche Behandlung und Kuren in Genesungs- und Erholungsheimen oder Heilanstalten;
11. Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Wiedereingliederung.
Tabelle nach Artikel 17 Absatz 1
Dauer der Beschäftigung in Wochen
Rückersatzanspruch in Unterstützungstagen
für mindestens:
26
60
27
62
28
65
29
67
30
69
31
72
32
74
33
76
34
78
35
81
36
83
37
85
38
88
39
90
40
92
41
95
42
97
43
99
44
102
45
104
46
106
47
108
48
111
49
113
50
115
51
118
52
120