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Fassungsvergleich zu Grenzstrecke Donau, March, Thaya - techn.-ökonomische Fragen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzstrecke Donau, March, Thaya - techn.-ökonomische Fragen (aufgehoben) 1
Anl. 1aufgehoben
in Kraft 02.09.1930 – 31.12.1992 · idF BGBl. Nr. 277/1930 Anl. 1↗RIS↗
Schlußprotokoll
zum Vertrage zwischen der Republik Österreich
und der Tschechoslowakischen Republik zur
Regelung der technisch-ökonomischen Fragen
in den Grenzstrecken der Donau, March und Thaya.
Bei Unterzeichnung dieses Vertrages sind die gefertigten Bevollmächtigten über folgende Erklärungen übereingekommen:
Durch die Bestimmungen dieses Vertrages sollen die Verpflichtungen der Vertragsstaaten, welche für sie aus anderen internationalen Verträgen erwachsen, nicht berührt werden.
Soferne in diesem Vertrage von der Kostentragung durch die Staaten gesprochen wird, ist die Frage der Aufbringung dieser Kosten durch die allfällige Heranziehung anderer Faktoren als des Staates selbst eine Angelegenheit der innerstaatlichen Regelung.
Dieses Schlußprotokoll bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages und bedarf nicht einer separaten Ratifikation.
Geschehen in Prag, am 12. Dezember eintausendneunhundertzwanzigacht.