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Fassungsvergleich zu Verordnung über die Gewässeraufsichtsorgane××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verordnung über die Gewässeraufsichtsorgane 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 15.07.1961 · idF BGBl. Nr. 177/1961 Anl. 1↗RIS↗
Anlage A
Eidesformel
Ich gelobe, den mir übertragenen Gewässeraufsichtsdienst stets sorgfältig und treu auszuüben, insbesondere wahrgenommene Schädigungen bekanntzugeben und Übertretungen anzuzeigen.