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Anl. 1aufgehoben
Anlage 1
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Das Sonderfach Anästhesiologie und Intensivmedizin umfaßt die allgemeine und regionale Anästhesie einschließlich deren Vor- und Nachbehandlung, die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer Eingriffe, die Wiederbelebung und Intensivtherapie in Zusammenarbeit mit den für das Grundleiden fachlich verantwortlichen Ärzten.
1. Hauptfach:
Fünf Jahre einschließlich eines theoretischen Kurses in Form einer universitären Lehrveranstaltung, die auch geblockt veranstaltet werden kann, an einer anerkannten Ausbildungsstätte für Anästhesiologie und Intensivmedizin.
2. Pflichtnebenfächer:
2.1. Sechs Monate Innere Medizin;
2.2. sechs Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Unfallchirurgie, Herzchirurgie oder Thoraxchirurgie anzurechnen ist.
3. Wahlnebenfächer:
Keine.
1. Kenntnisse auf dem Gebiet der Anästhesiologie und Intensivmedizin mit besonderer Berücksichtigung der Anatomie, Pathologie, Pharmakologie, Physik und Physiologie;
2. Narkosen und Regionalanästhesien in der allgemeinen Chirurgie;
3. Narkosen und Regionalanästhesien bei Säuglingen und Kindern bis zum 5. Lebensjahr;
4. Narkosen und Regionalanästhesien bei Eingriffen in Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Orthopädie und Urologie einschließlich der verschiedenen Techniken der Eigenblutrücktransfusion;
5. Narkosen und Regionalanästhesien bei großen thorakalen Eingriffen;
6. Reanimation und Schocktherapie sowie Therapie von Störungen des Säure-Basen-, des Elektrolyt- und des Wasserhaushaltes;
7. Notfallmedizin;
8. Intensivmedizin im Rahmen der perioperativen anästhesiologischen Betreuung von Patienten im Schockraum, in der Notfallaufnahme, im Aufwachraum und in der Intensivstation;
9. Intensivmedizin in der posttraumatischen, präoperativen, intraoperativen und postoperativen Phase;
10. Überwachung und Therapie bei Patienten mit schwerstgestörten Vitalfunktionen, langfristige Unterstützung und Ersatz von lebenswichtigen Organfunktionen;
11. Kenntnisse der Organisation interdisziplinärer Intensivstationen;
12. Infusionstherapie und parenterale Ernährung;
13. Bluttransfusion und einschlägige Serologie;
14. Schmerztherapie;
15. kontrollierte Hypothermie;
16. Lungenfunktionsdiagnostik;
17. Vorsorgemedizin und Rehabilitation;
18. Kenntnisse über Anästhesiezubehör und -gerätekunde einschließlich Wartung, Desinfektion und Sterilisation;
19. Kenntnisse der Psychosomatik;
20. Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
21. Kenntnisse der Geriatrie;
22. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
23. Dokumentation;
24. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
25. Begutachtungen.
1. Kenntnisse der allgemeinen Pharmakologie, insbesondere der Gesetzmäßigkeiten von Resorption, Verteilung, Stoffwechsel und Ausscheidung von Arzneimitteln und Giften;
2. Kenntnisse über Wirkungsweise, Angriffsort und Dosis-Wirkungsbeziehungen sowie über Wirkungskinetik, Stoffwechsel und Ausscheidung der gebräuchlichen Arzneimittel einschließlich der Chemotherapeutika und der Hormone;
3. Kenntnisse der medizinisch relevanten Gifte, deren Wirkungen und der Behandlung von Vergiftungen;
4. Kenntnisse der biometrischen Methoden;
5. tierexperimentelle Untersuchungsmethodik:
6. tierexperimentelle Forschung zur Wirkungsanalyse von Arzneimitteln und Giften auf wenigstens drei Gebieten der angewandten Arzneimittelforschung, insbesondere hinsichtlich Kreislauf, Pharmakologie des Elektrolythaushaltes, Wirkungen auf das Zentralnervensystem;
7. Erzeugung von Krankheitszuständen am Tier zur Wirkungsanalyse von Arzneimitteln;
8. Kenntnisse biologischer Tests und Standardisierungsverfahren;
9. Kenntnisse der enzymatischen Arbeitsmethoden;
10. Kenntnisse der chemischen Extraktions-, Isolierungs- und Nachweisverfahren sowie der physikalischen und physikalisch-chemischen Meßmethoden;
11. Kenntnisse der Isotopentechnik;
12. erste klinische Erprobung neuer Arzneimittel am Menschen;
13. Auffinden der therapeutischen Dosierung und Indikationsgebiete neuer Pharmaka;
14. Planung und Durchführung kontrollierter Arzneimittelprüfungen am Menschen;
15. Erfassung und Bewertung von Arzneimittelrisiken nach der Zulassung;
16. Arzneimittelbestimmung und deren Methoden im Blut, Harn und allenfalls im Liquor zur Überwachung und Steuerung der Pharmakotherapie;
17. spezielle Gesetzmäßigkeiten und notwendige Verfahren für pharmakokinetische Untersuchungen am Menschen zur Bestimmung der Ausscheidung von Arzneimitteln und deren Metaboliten;
18. Erkennung und Behandlung von Störungen der Vitalfunktionen;
19. Planung multizentrischer Langzeitprüfungen;
20. klinische Untersuchungsverfahren und Bewertungskriterien für die Wirksamkeitsprüfungen der wichtigsten Arzneimittelgruppen;
21. Arzneimittelrisiken, insbesondere der Arzneimittelnebenwirkungen und Interferenzen;
22. Begutachtungen hinsichtlich der Wirksamkeit sowie der Unbedenklichkeit von Arzneimitteln;
23. Kenntnisse über das Meldesystem von Arzneimittelrisiken;
24. Kenntnisse über epidemiologische Fall-Kontroll-Studien;
25. Kenntnisse über die Intensivüberwachung der klinischen und ambulanten Arzneitherapie mit zugelassenen Arzneimitteln;
26. Kenntnisse über die Erfassung der ärztlichen Verordnungsweise und der Einnahmegewohnheiten der Patienten;
27. Kenntnisse über das Arzneimittelrecht.