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Fassungsvergleich zu Schiffahrt – Eintragung von Binnenschiffen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schiffahrt – Eintragung von Binnenschiffen 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 24.06.1982 · idF BGBl. Nr. 278/1982 Anl. 1↗RIS↗
(Übersetzung)
ERKLÄRUNGEN
der Republik Österreich gemäß Artikel 15 Absatz 1 des Übereinkommens über die Eintragung von Binnenschiffen
1. „Österreich nimmt das dem Übereinkommen beigefügte Protokoll Nr. 1 über die dinglichen Rechte an Binnenschiffen an.“
2. „Österreich nimmt das dem Übereinkommen beigefügte Protokoll Nr. 2 über die Sicherungsbeschlagnahme und die Zwangsvollstreckung betreffend Binnenschiffe an.“