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Fassungsvergleich zu MeldeVO-Eisb 2006××

Änderungen zwischen den Fassungen

MeldeVO-Eisb 2006 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 28.07.2006 · idF BGBl. II Nr. 279/2006 Anl. 1↗RIS↗
Anlage 1
Haupt- und Nebenbahn (§ 4 Eisenbahngesetz 1957)
Vorfälle
Meldung
Unfälle mit Zügen (einschließlich Fahrten mit Schwerkleinwagen)
• Entgleisungen
• Kollisionen
• Unverzüglich fernmündlich
Unfälle mit sonstigen Fahrten (Verschubfahrten, Nebenfahrten ausgenommen Fahrten mit Schwerkleinwagen)
• Entgleisungen
• Kollisionen
• Unverzüglich fernmündlich, wenn eine oder mehrere Personen getötet bzw. schwer verletzt wurden oder die Schadenshöhe voraussichtlich € 500.000.- übersteigt
• sonst schriftlich am folgenden Werktag
Zusammenpralle
• von Schienenfahrzeugen mit Straßenfahrzeugen auf Eisenbahnkreuzungen
• Unverzüglich fernmündlich, wenn eine oder mehrere Personen getötet bzw. schwer verletzt wurden
• sonst schriftlich am folgenden Werktag
Brände, Explosionen
• Unverzüglich fernmündlich, wenn eine oder mehrere Personen getötet bzw. schwer verletzt wurden
• sonst schriftlich am folgenden Werktag
Schwere Verletzungen sowie Tötungen im Zusammenhang mit der Betriebsabwicklung
• Unverzüglich fernmündlich
Schadensfälle im Zusammenhang mit Gefahrgut
• Unverzüglich fernmündlich, wenn fremde Hilfe in Anspruch genommen wurde
• sonst schriftlich am folgenden Werktag
Störungen
• Unerlaubte Signalüberfahrung (z. B.: Haupt-, Schutz- oder Verschubsignal; Trapeztafel; Signal „Fahrwegende“; Grenzmarke der Ausfahrweiche)
• Fahren ohne Auftrag bzw. Fahrerlaubnis
• Unerlaubtes Einlassen von Fahrten in besetzte Gleisabschnitte
• Entrollen von Schienenfahrzeugen
• Beeinträchtigung des sicheren Betriebes durch Bahnfrevel
• Beeinträchtigung des sicheren Betriebes durch schwere Mängel an technischen Einrichtungen und Schienenfahrzeugen (z. B.: Bremsanstand; Zugtrennung; Verladung; Sicherungstechnik; Fahrwegtechnik)
• Unverzüglich fernmündlich, wenn die Fahrt oder andere Fahrten gefährdet wurden
• sonst schriftlich am folgenden Werktag
• Gefährdung von Reisenden im Bereich von Bahnsteigen und deren unmittelbaren Zugängen durch Fahrten
• Gefährdung von Personen bei Arbeiten im Bereich von Gleisen
• schriftlich am folgenden Werktag