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Fassungsvergleich zu Zwischenstaatliches Übereinkommen über den Verkehr von Kraftfahrzeugen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zwischenstaatliches Übereinkommen über den Verkehr von Kraftfahrzeugen 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 02.09.1931 · idF BGBl. Nr. 304/1930 Anl. 1↗RIS↗
Zwischenstaatliches Übereinkommen über den Verkehr von Kraftfahrzeugen.
Anlage A.
Die zwischenstaatlichen Zulassungsscheine, wie sie in einem einzelnen Vertragsstaat ausgestellt werden, werden in der durch die Gesetzgebung dieses Staates vorgeschriebenen Sprache abgefaßt.
Die endgültige Übersetzung der Abschnitte des Ausweisheftes in die verschiedenen Sprachen wird der Regierung der Französischen Republik von einer jeden der übrigen Regierungen, soweit es sie angeht, mitgeteilt werden.