Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 1neu
Anlage 1
Folgende Untersuchungsinstitute können zur Beschaffenheitsfeststellung des Getreides herangezogen werden:
1. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
2. Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES)
3. Versuchanstalt für Getreideverarbeitung (VfG)