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Fassungsvergleich zu WFA-VKV××

Änderungen zwischen den Fassungen

WFA-Verwaltungskosten-Verordnung (WFA-VKV) 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.01.2013 · idF BGBl. II Nr. 497/2012 Anl. 1↗RIS↗
Anlage 1
Vereinfachte Abschätzung der Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürgerinnen/Bürger und für Unternehmen
Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wirkungsdimension Verwaltungskosten für Bürgerinnen/Bürger und für Unternehmen
Fragen
1) Bürgerinnen/Bürger
Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürgerinnen/Bürger aufgrund von neuen oder geänderten Informationsverpflichtungen bzw. auf den Vollzug von Informationsverpflichtungen?
2) Unternehmen
Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen aufgrund von neuen oder geänderten Informationsverpflichtungen bzw. auf den Vollzug von Informationsverpflichtungen?
Kann die Frage zur wesentlichen Betroffenheit nicht eindeutig bejaht werden, ist eine vereinfachte Abschätzung als Schnellprüfung der Verwaltungskosten für die voraussichtlich größte Informationsverpflichtung durchzuführen. Dabei muss, abweichend von der vertiefenden Abschätzung, keine Unterteilung in Personengruppe/Unternehmensgruppierung und Verwaltungstätigkeiten vorgenommen werden. Es sind folgende Formeln sowie für die Berechnungsparameter geschätzte Durchschnittswerte zu verwenden:
1. Für Bürgerinnen und Bürger:
Kosten der Verwaltungstätigkeit = Zeit und direkte Kosten;
Zeit = Zeit pro Fall × Anzahl der Fälle;
Direkte Kosten = direkte Kosten pro Fall × Anzahl der Fälle
2. für Unternehmen:
Verwaltungskosten der Informationsverpflichtung = [(Zeit in Stunden × Durchschnittstundensatz gemäß Anlage 3 × Frequenz pro Jahr) + externe Kosten pro Jahr] × Unternehmensanzahl