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Fassungsvergleich zu Standesregeln für das Gewerbe der Elektrotechnik××

Änderungen zwischen den Fassungen

Standesregeln für das Gewerbe der Elektrotechnik 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.02.2014 · idF BGBl. II Nr. 12/2014 Anl. 1↗RIS↗
Anhang
Mindestausrüstung eines Elektrotechnikunternehmens
1. Werkzeugkoffer mit folgendem Inhalt:
Ausführung als Sicherheitswerkzeug: Kombizange, Seitenschneider, Abisolierzange, Rundzange, Flachzange, Wasserpumpenzange, Schraubendreher (4 Größen Schlitz, 2 Größen Kreuz), Stechspitz, Kabelmesser, Schlägel, Handhammer, Meißel (verschiedene Größen), Gipspfanne, Spachtel (verschiedene Größen), Pinsel, Taschenlampe, Maßband, Puck-Säge, Einziehfeder, Wasserwaage
2. Maschinen und Geräte:
Handbohrmaschine (Schlagbohrmaschine) und Bohrersatz, Winkelschleifer, Stichsäge, Leiter,              jeweils ÖVE geprüft (elektrische Geräte) bzw. mit entsprechenden, jeweils zutreffenden Prüf              kennzeichen
3. Messgeräte:
Schutzmaßnahmenprüfgerät, Strom-/Spannungs-/Widerstandsmessgerät, (Vielfachmessgerät              mit Strommesszange), Spannungs-/Durchgangsprüfer (Probierlampe) (jeweils entsprechend              Stand der Technik)
4. folgende Vorschriften, Bestimmungen und Regeln der Technik sind im Unternehmen verfügbar zu halten:
Aktuelle elektrotechnische Sicherheitsvorschriften (ÖVE-Vorschriften, Technische Anschluss              bedingungen), sonstige in Betracht kommende Vorschriften zum Schutze des Lebens und der              Gesundheit, Leistungsbeschreibungen
5. Bekleidung:
Schutzbekleidung für Arbeiten unter Spannung