Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 1neu
ANHANG I
WESENTLICHE ANFORDERUNGEN
1. Allgemeine Anforderungen
a) die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln oder ortsfesten Anlagen nicht möglich ist;
b) sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind, um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können.
## 2. Besondere Anforderungen an ortsfeste Anlagen
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