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Fassungsvergleich zu Durchführungsvereinbarung des Vertrages über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit (Schweiz, Liechtenstein)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Durchführungsvereinbarung des Vertrages über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit (Schweiz, Liechtenstein) 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.08.2017 · idF BGBl. III Nr. 98/2017 Anl. 1↗RIS↗
ANLAGE:
Datenspiegel
gemäß Artikel 5 der Durchführungsvereinbarung
Für die Anfrage/Suche gemäß Artikel 4 erforderliche Einzeldaten:
Posten
O/F (1)
Bemerkungen
Angaben zum Fahrzeug
Zulassungsstaat / Anfrageland
O
FL, A oder CH
Amtliches Kennzeichen
O
Amtliches Kennzeichen (Kontrollschild) des jeweiligen Landes, welches für die Halterermittlung angefragt wird.
Die Spezifikationen der Kennzeichen/Kontrollschilder werden in der technischen Vereinbarung definiert.
Angaben zum Delikt
Deliktsstaat
O
Bezugsdatum des Delikts
O
Zweck der Suche
O
Zuwiderhandlung im Straßenverkehr (ev. auch als Fall-Code, z. B. EUCARIS-Fall-Code 13)
Infolge der Suche gemäß Artikel 4 bereitgestellte Einzeldaten:
Abschnitt I: Angaben zum Fahrzeug
Posten
O/F (1)
Bemerkungen
Amtliches Kennzeichen
O
Fahrgestellnummer/FIN
F
Zulassungsstaat / Anfrageland
O
Marke
O
O
Handelsbezeichnung des Fahrzeugs
O
EU-Fahrzeugklasse
O
Fahrzeugfarbe
F
ev. auch als Farb-Code
Abschnitt II: Angaben zum Halter des Fahrzeugs
Posten
O/F (1)
Bemerkungen
Name des Zulassungsinhabers (Firma)
O
Für Nachnamen, Infixe, Titel usw. sind getrennte Felder zu verwenden und der Name ist in druckbarem Format anzugeben.
Bei juristischen Personen sind die entsprechenden Angaben zu liefern.
Vorname
O
Für den/die Vornamen und Initialen sind getrennte Felder zu verwenden und der Name ist in druckbarem Format anzugeben.
Anschrift
O
Für Straße, Hausnummer und Zusatz, Postleitzahl, Wohnort, Wohnsitzstaat usw. sind getrennte Felder zu verwenden und die Anschrift ist in druckbarem Format anzugeben.
Geburtsdatum
O
Rechtsperson
O
(1) O = obligatorisch, wenn (im nationalen Register) vorhanden; F = fakultativ.