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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan BMGF××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan BMGF 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 16.11.2017 · idF BGBl. II Nr. 314/2017 Anl. 1↗RIS↗
Anlage
Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis 31.12.2018 (gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG)
Die verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber und sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
In jenen Bereichen, in denen der Frauenanteil von 50 % bereits erreicht wurde, ist darauf zu achten, dass durch Neuaufnahmen bzw. durch Funktionsbesetzungen der Frauenanteil nicht unter 50 % sinkt.
Ausgangspunkt ist der IST-Stand zum 31.12.2016*)
Einstufung
männlich
weiblich
Gesamt
Frauenanteil %
A/A1/a/v1
85
136
221
61,54
B/A2/b/v2
20
73
93
78,49
C/A3/c/v3/h1
21
61
82
74,39
D/A4/d/v4
5
3
8
37,50
ADV-SV
6
1
7
14,29
Summe
137
274
411
66,67
Fluktuation**)
Sektionsleiter/-innen
2
2
4
50,00
1
Bereichsleiter/-innen und SL-STV
3
3
6
50,00
2
Abteilungsleiter/-innen
14
22
36
61,11
3
Referatsleiter/-innen
1
4
5
80,00
1
Summe
20
31
51
60,78
7
*) Aufgrund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2016 ressortiert mit Wirksamkeit vom 01.07.2016 die Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung zum Bundesministerium für Gesundheit. Damit eine Vergleichbarkeit zum nächstfolgenden Frauenförderungplan 2019 möglich wird, werden die Daten zum Stichtag 31.12.2016 herangezogen und der IST-Stand zum 31.12.2016 abgebildet. Dieser bildet die vollständige Integration der Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung in das Bundesministerium für Gesundheit ab und gewährleistet eine bessere Nachvollziehbarkeit der Zielvorgaben für den nächsten Frauenförderungsplan.
**) Die Fluktuation beinhaltet die Übertritte in den Ruhestand gem. § 13 BDG im Zeitraum 1.1.2017 – 31.12.2021.