Änderungen zwischen den Fassungen
Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen
1§ 0↗RIS↗
Anl. 1neu
Anlage 1
1. Tatsächlicher Einnahmenentfall bei stationärer Langzeitpflege (exkl. alternative Wohnformen oder Kurzzeitpflege)
Zu übermitteln sind die tatsächlich den Ländern zugeflossenen Einnahmen aus dem Titel „Zugriff auf Vermögen“ bei Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung. Diese sind für die Endabrechnung in folgendem Format für das 1.Halbjahr 2017 zu melden, um auf das Gesamtjahr 2017 hochgerechnet zu werden. So soll dem aufgrund des Beschlusszeitpunktes des Gesetzes über die Abschaffung des Pflegeregresses geänderten Zahlungsverhalten von Personen in stationärer Langzeitpflege im 2.Halbjahr 2017 Rechnung getragen werden.
Burgenland | Kärnten | Niederösterreich | Oberösterreich | Salzburg | Steiermark | Tirol | Vorarlberg | Wien | |
1.Halbjahr 2017 | |||||||||
2. Einnahmenentfall bei stationärer Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderungen
Zu übermitteln sind die tatsächlich den Ländern zugeflossenen Einnahmen aus dem Titel „Zugriff auf Vermögen“ für die Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderungen. Diese sind für die Endabrechnung in folgendem Format zu melden, um auf das Gesamtjahr 2017 hochgerechnet zu werden. So soll dem aufgrund des Beschlusszeitpunktes des Gesetzes über die Abschaffung des Pflegeregresses geänderten Zahlungsverhalten von Menschen mit Behinderungen in Pflege und Betreuung im 2.Halbjahr 2017 Rechnung getragen werden.
Burgenland | Kärnten | Niederösterreich | Oberösterreich | Salzburg | Steiermark | Tirol | Vorarlberg | Wien | |
1.Halbjahr 2017 | |||||||||
3. Mehrkosten aufgrund des Umstiegs von Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern auf Sozialhilfe in stationärer Langzeitpflege (exkl. alternative Wohnformen oder Kurzzeitpflege)
Für die Endabrechnung der Mehrkosten aufgrund des Umstiegs von Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern auf Sozialhilfe in stationärer Langzeitpflege sind folgende Stichtagswerte einzumelden.
Anzahl der Selbstzahlerinnen und Selbstzahler in stationärer Langzeitpflege | Nettokosten/ Tag/ Person | |||||||||||||
31.12.2017 | 31.01.2018 | 28.02.2018 | 31.03.2018 | 30.04.2018 | 31.05.2018 | 30.06.2018 | 31.07.2018 | 31.08.2018 | 30.09.2018 | 31.10.2018 | 30.11.2018 | 31.12.2018 | ||
Burgenland | ||||||||||||||
Kärnten | ||||||||||||||
Niederösterreich | ||||||||||||||
Oberösterreich | ||||||||||||||
Salzburg | ||||||||||||||
Steiermark | ||||||||||||||
Tirol | ||||||||||||||
Vorarlberg | ||||||||||||||
Wien | ||||||||||||||
Für die Endabrechnung werden diese miteinander verglichen und die Summe der Mehrkosten anhand folgender Formel berechnet.
Berechnung: | |||