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Fassungsvergleich zu SQM-Weiterbildungsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

SQM-Weiterbildungsverordnung 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 10.06.2020 · idF BGBl. II Nr. 258/2020 Anl. 1↗RIS↗
Anlage 1 Zu § 3 Abs. 1
Kompetenzen
Für die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß der SQM-VO, BGBl. II Nr. 158/2019, werden im Lehrgang für Bedienstete des Schulqualitätsmanagements, beim Schulaufsichtskongress sowie in den Weiterbildungsveranstaltungen für die Leitung einer Bildungsregion Inhalte zu folgenden Kompetenzen vermittelt:
1. Methodisch-analytische Kompetenzen: Die Wirksamkeit von Unterricht im Mittelpunkt
2. Fachkompetenzen: Qualitätsmanagement als Basis für eine regionale und standortspezifische Weiterentwicklung
3. Rechtliche Kompetenzen: Rechtliche Absicherung gewährleisten
4. Managementkompetenzen: Neue Aufgaben kompetent bewältigen
5. Führungskompetenzen: Professionalität im Spannungsfeld der Führungsaufgaben
6. Kommunikationskompetenzen: Professionell im Team und mit Schulen kommunizieren
7. Reflexions- und personale Kompetenzen: Der Weg zur Wirksamkeit im Beruf
8. Genderkompetenz: Geschlechteraspekte erkennen und gleichstellungsorientiert bearbeiten
9. Interkulturelle Kompetenz: Erfolgreiches Interagieren mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen
Zu § 3 Abs. 2
Organisationsform des Lehrgangs
Der Lehrgang für Bedienstete des Schulqualitätsmanagements ist modular aufgebaut. Er wird blockweise bzw. über einen Zeitraum von ca. acht Monaten (300 Stunden – wobei sich diese in Präsenzstunden und Selbststudium unterteilen) angeboten.
Nach Absolvierung des Lehrgangs wird seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein Zertifikat ausgestellt.
Schlagworte
Reflexionskompetenz