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Fassungsvergleich zu IntV 2020××

Änderungen zwischen den Fassungen

Interventionsverordnung 2020 (IntV 2020) 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.08.2020 · idF BGBl. II Nr. 343/2020 Anl. 1↗RIS↗
Anlage 1
Zu § 5
Inhalte der Notfallpläne
Gliederung
Gesamtstaatlicher Notfallplan
Notfallplan auf Landesebene
TITELSEITE
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
1.1 Zweck
Beschreibung des Zwecks des Notfallplans
Beschreibung des Zwecks des Notfallplans
1.2 Anwendungsbereich
Beschreibung des Anwendungsbereichs des Notfallplans; Verbindung zu anderen Notfallplänen
Beschreibung des Anwendungsbereichs des Notfallplans; Verbindung zu anderen Notfallplänen, insbesondere zum gesamtstaatlichen Notfallplan
1.3 Rechtliche Grundlagen
Auflistung der rechtlichen Grundlagen, die in Notfallexpositionssituationen auf Bundesebene zur Anwendung kommen
Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan;
Auflistung der rechtlichen Grundlagen, die in Notfallexpositionssituationen auf Landesebene zur Anwendung kommen
2. GRUNDLAGE FÜR DIE NOTFALLVORSORGE
2.1 Kategorisierung möglicher Notfallexpositionssituationen
Beschreibung der radiologischen Gefährdungen, die in einer Gefährdungsanalyse identifiziert wurden und im Notfallplan berücksichtigt werden; dabei sind auch Orte und Einrichtungen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit für den Fund einer gefährlichen radioaktiven Quelle zu identifizieren und die Ergebnisse von Sicherheitsanalysen insbesondere im Bereich Sicherung zu berücksichtigen;
Beschreibung der für Österreich in Betracht kommenden Szenarien im Anhang; Kategorisierung der österreichischen Anlagen und Tätigkeiten entsprechend der IAEA-Notfallplanungskategorisierung (als Referenz sind die IAEA General Safety Requirements, GSR Part 7: Preparedness and Response for a Nuclear or Radiological Emergency, Vienna 2015, heranzuziehen)
Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan unter Berücksichtigung der für das Bundesland in Betracht kommenden Szenarien
2.2 Am Notfallmanagement beteiligte Organisationen, ihre Zuständigkeiten und Einsatzbereitschaften
Auflistung der beteiligten Organisationen und ihrer Zuständigkeiten für verschiedene Notfallexpositionssituationen; insbesondere Auflistung der Notfalleinrichtungen und des bei Interventionen zum Einsatz kommenden Personals auf Bundesebene; Angabe, nach welcher Zeitspanne ab Alarmierung dieses Personal einsatzbereit ist; Kontaktadressen als Anhang
Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Auflistung der beteiligten Organisationen und ihrer Zuständigkeiten für verschiedene Notfallexpositionssituationen auf Landesebene; insbesondere Auflistung der Notfalleinrichtungen und des bei Interventionen zum Einsatz kommenden Personals auf Landesebene; Angabe, nach welcher Zeitspanne ab Alarmierung dieses Personal einsatzbereit ist; Kontaktadressen als Anhang
2.3 Kommunikation und Vorkehrungen für Zusammenarbeit und Koordinierung
Kurze Beschreibung der Kommunikationswege und der Vorkehrungen für Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den beteiligten Organisationen
Kurze Beschreibung der Kommunikationswege und der Vorkehrungen für Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den beteiligten Organisationen
2.4 Ablaufpläne
Kurze Beschreibung des idealen Ablaufs der Reaktionen auf verschiedene Notfallexpositionssituationen
Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; kurze Beschreibung des idealen Ablaufs der Reaktionen auf verschiedene Notfallexpositionssituationen auf Landesebene
3. NOTFALLREAKTION
3.1 Melde- und Alarmierungswege
Beschreibung der Melde- und Alarmierungswege für verschiedene Notfallexpositionssituationen
Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan;
Beschreibung der Melde- und Alarmierungswege für verschiedene Notfallexpositionssituationen auf Landesebene
3.2 Bewertung einer Notfallexpositionssituation
Beschreibung der Bewertung einer Notfallexpositionssituation und der Einbindung der verfügbaren technischen Notfallsysteme; Einstufung der Notfallexpositionssituation entsprechend der Notfallklassifikation der IAEA (als Referenz sind die IAEA General Safety Requirements, GSR Part 7: Preparedness and Response for a Nuclear or Radiological Emergency, Vienna 2015, heranzuziehen)
Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan;
Beschreibung der Bewertung einer Notfallexpositionssituation, für die gemäß § 123 StrSchG 2020 die Landeshauptleute zuständig sind
3.3 Strahlenspüren, Probenahme, Probentransport und Messung
Beschreibung der Aktivierung und des Ablaufs von Strahlenspüreinsätzen; Beschreibung des Probenahmeplans für verschiedene Notfallexpositionssituationen; Beschreibung der Umsetzung des Probenahmeplans einschließlich Probentransport und Messung
Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan;
Beschreibung der Umsetzung auf Landesebene
3.4 Maßnahmenkatalog
Auflistung der wichtigsten Schutzmaßnahmen, vorhandener Referenzwerte sowie allgemeiner und operationeller Kriterien; optimierte Schutzstrategie
Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan
3.5 Schutzmaßnahmen
Beschreibung der Zuständigkeiten und der Regelungen für die Festlegung von Schutzmaßnahmen auf Bundesebene
Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan bezüglich der Festlegung von Schutzmaßnahmen auf Bundesebene;
Beschreibung der Festlegung von Schutzmaßnahmen, für die gemäß § 123 StrSchG 2020 die Landeshauptleute zuständig sind; Beschreibung der Durchführung von Schutzmaßnahmen insbesondere Anordnung, Vorbereitung, Umsetzung und Überprüfung der Umsetzung
3.6 Information der Öffentlichkeit
Beschreibung der Zuständigkeiten und Regelungen auf Bundesebene für die Information der Öffentlichkeit für verschiedene Notfallexpositionssituationen; vorbereitete Pressemeldungen/Meldetexte für verschiedene Notfallexpositionssituationen
Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Beschreibung der Information der Bevölkerung, für die gemäß § 123 StrSchG 2020 die Landeshauptleute zuständig sind
3.7 Schutz von Personen, die Interventionen durchführen
Beschreibung der Regelungen zur Dosisermittlung und zum Schutz von Personen, die Interventionen durchführen
Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan
3.8 Medizinische Hilfeleistung und Eindämmung nichtradiologischer Auswirkungen
Organisatorische Regelungen für die Behandlung von Personen mit schweren deterministischen Strahlenschäden sowie für die psychische Betreuung von Notfalleinsatzkräften und der Bevölkerung
Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan;
Auflistung der vorhandenen Einrichtungen im Bundesland
3.9 Aufzeichnungen und Datenmanagement
Auflistung der benötigten Aufzeichnungen bei Notfallexpositionssituationen und bei Notfallübungen
Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan;
Auflistung der benötigten Aufzeichnungen bei Notfallexpositionssituationen und bei Notfallübungen auf Landesebene
4. AUFRECHTERHALTUNG DER NOTFALLVORSORGE
4.1 Behörden und ihre Zuständigkeiten
Zuständigkeiten für Aufrechterhaltung der Notfallvorsorge auf Bundesebene
Zuständigkeiten für Aufrechterhaltung der Notfallvorsorge auf Landesebene
4.2 Ressourcen
Beschreibung der Sicherstellung der für die Durchführbarkeit des Notfallplanes erforderlichen Ressourcen auf Bundesebene
Beschreibung der Sicherstellung der für die Durchführbarkeit des Notfallplans erforderlichen Ressourcen auf Landesebene
4.3 Training und Notfallübungen
Beschreibung der Regelungen zur Sicherstellung ausreichenden Trainings von Notfalleinsatzkräften; Beschreibung der Regelungen für Zuständigkeiten, Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen; Notfallübungspläne
Beschreibung der Regelungen zur Sicherstellung ausreichenden Trainings von Notfalleinsatzkräften;
Beschreibung der Regelungen für Zuständigkeiten, Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen; Notfallübungspläne auf Landesebene
4.4 Qualitätssicherung und Aktualisierung des Notfallplans
Regelungen für regelmäßige Durchsicht und Überarbeitung des Notfallplans
Regelungen für regelmäßige Durchsicht und Überarbeitung des Notfallplans
BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN
ABKÜRZUNGEN
LITERATUR
VERTEILERLISTE
ANHÄNGE
Eckpunkte der Gefährdungsanalyse;
Kriterien für den Übergang von einer Notfallexpositionssituation zu einer bestehenden Expositionssituation;
allgemeine und operationelle Kriterien für Schutzmaßnahmen;
Probenahmepläne;
Maßnahmenkatalog
Insbesondere gesamtstaatlicher Notfallplan
Schlagworte
Meldeweg