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Fassungsvergleich zu Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung 2022××

Änderungen zwischen den Fassungen

Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung 2022 1
Anl. 1geändert
in Kraft 30.09.2022 – 29.10.2026 · idF BGBl. II Nr. 365/2022 · danach: BGBl. II Nr. 313/2026 Anl. 1↗RIS↗
in Kraft ab 30.10.2026 · idF BGBl. II Nr. 313/2026 Anl. 1↗RIS↗
… 4 unveränderte Absätze
Anlage I
Erhebungsmerkmale gemäß § 5 Z 1
Merkmale der in Österreich ansässigen rechtlichen Einheiten und Niederlassungen, die von im Ausland ansässigen institutionellen Einheiten kontrolliert werden:
1.1 Firmenname
1.2 Standort
1.3 Wirtschaftstätigkeit nach Klassen der ÖNACE 2008 2025
1.4 Firmenbuchnummer
… 14 unveränderte Absätze
1.5 Firmenname der kontrollierenden im Ausland ansässigen institutionellen Einheit
1.6 Land, in dem die letztlich kontrollierende institutionelle Einheit ansässig ist, gemäß der GEO-Ebene 3 der im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1470/2020 angeführten Länderliste in der geltenden Fassung
1.7 Umsatzerlöse
1.8 Produktionswert (abgeleitetes Merkmal der Erhebungsmerkmale gemäß Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung)
1.9 Bruttowertschöpfung (abgeleitetes Merkmal der Erhebungsmerkmale gemäß Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung)
1.10 Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt (abgeleitetes Merkmal der Erhebungsmerkmale gemäß Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung)
1.11 Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand
1.12 Personalaufwendungen
1.13 Bruttoinvestition in Sachanlagen
1.14 Zahl der Beschäftigten
1.15 Gesamtaufwendungen für innerbetriebliche Forschung und Entwicklung
1.16 Gesamtzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger für Forschung und Entwicklung
Schlagworte
Leistungsstatistik, Warenkauf, Lohnempfang