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Fassungsvergleich zu Grundausbildungsverordnung-BKA××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grundausbildungsverordnung-BKA 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 21.03.2023 · idF BGBl. II Nr. 70/2023 Anl. 1↗RIS↗
Anlage I: Inhalte und Gesamt- bzw. Mindeststundenanzahl des Basislehrganges und der Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodule gemäß § 5 Abs. 4 für die Bereiche des Bundeskanzleramtes-Zentralleitung, sowie des Österreichischen Staatsarchives ausgenommen Verwendungen im Archivdienst
I. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1 und v1 im rechtskundigen Dienst
Kursinhalte
min. UE
UE
Prüfung
Basislehrgang A1/v1 rechtskundiger Dienst
80
80
Ja
Einführung
8
Legistik und Rechtserzeugungsprozess
16
Innerstaatlicher Rechtsschutz und Kontrolle
16
Vertiefung des Unionsrechts
12
Wir – Das Personal des Bundes
12
Der öffentliche Haushalt – unsere Verantwortung
16
Arbeitsplatzspezifische Wahlpflichtmodule
Kurse, welche im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen (sind im Einvernehmen mit der Führungskraft und der Personalabteilung zu wählen)
48
48
Nein
Sonstige für das Bundeskanzleramt-Zentralleitung spezifische Module
Ressortteil
8
8
Nein
Datenschutzgrundverordnung
2
2
Nein
Compliance, Korruptionsprävention
2
2
Nein
Digitale Arbeitswelt
2
8
Nein
Informationssicherheit
2
2
Nein
Selbstmanagement/Teamarbeit
8
16
Nein
Rhetorik
8
16
Nein
Gesamtstundenausmaß
160
182
UE = Unterrichtseinheiten
II. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1 und v1 bzw. A2 und v2 im allgemeinen Verwaltungsdienst
Kursinhalte
min. UE
UE
Prüfung
Basislehrgang A1/v1; A2/v2
80
80
Ja
Einführung
8
Grundzüge des Verfassungsrechts
16
Praxis des Verwaltungsverfahrens und Rechtsschutz
12
Grundlagen des Unionsrechts
12
Wir – Das Personal des Bundes
16
Der öffentliche Haushalt – Unsere Verantwortung
16
Arbeitsplatzspezifische Wahlpflichtmodule
Kurse, welche im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen (sind im Einvernehmen mit der Führungskraft und der Personalabteilung zu wählen) – A1 bzw. v1
48
48
Nein
Kurse, welche im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen (sind im Einvernehmen mit der Führungskraft und der Personalabteilung zu wählen) – A2 bzw. v2
32
32
Nein
Sonstige für das Bundeskanzleramt-Zentralleitung spezifische Module
Ressortteil
8
8
Nein
Datenschutzgrundverordnung
2
2
Nein
Compliance, Korruptionsprävention
2
2
Nein
Digitale Arbeitswelt
2
8
Nein
Informationssicherheit
2
2
Nein
Selbstmanagement/Teamarbeit
8
16
Nein
Gesamtstundenausmaß
152 (A1/v1) bzw.
136 (A2/v2)
166 (A1/v1) bzw.
150 (A2/v2)
UE = Unterrichtseinheiten
III. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3 und v3 sowie A4 und v4 im allgemeinen Verwaltungsdienst
Kursinhalte
min. UE
UE
Prüfung
Basislehrgang A3/v3; A4/v4
72
72
Ja
Einführung
8
Grundzüge des Verfassungsrechts (Teil 1)
16
Grundzüge des Verfassungsrechts (Teil 2)
8
Erfolgreiche Arbeit im Team
16
Wir – Das Personal des Bundes
8
Der öffentliche Haushalt – Unsere Verantwortung
16
Arbeitsplatzspezifische Wahlpflichtmodule
Kurse, welche im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen (sind im Einvernehmen mit der Führungskraft und der Personalabteilung zu wählen)
32
32
Nein
Sonstige für das Bundeskanzleramt-Zentralleitung spezifische Module
Ressortteil
8
8
Nein
Datenschutzgrundverordnung
2
2
Nein
Compliance, Korruptionsprävention
2
2
Nein
Digitale Arbeitswelt
2
8
Nein
Informationssicherheit
2
2
Nein
Gesamtstundenausmaß
120
126
UE = Unterrichtseinheiten
Schlagworte
Gesamtstundenanzahl, Pflichtmodul, Verwendungsgruppe