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Fassungsvergleich zu ZIB-V 2023××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übermittlung von Informationen an die RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung (ZIB-V 2023) 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 18.05.2023 · idF BGBl. II Nr. 147/2023 Anl. 1↗RIS↗
Anlage 1
Versorgtes Gebiet / Coverage
Erhebungsmerkmal
Netz / Dienst
Einheit
Betrachtungszeitraum
Geographie
Anmerkungen / Detaillierungen
Minimum, Maximum, arithmetischer Mittelwert, 25% Quantil der Bandbreite, Anzahl der versorgbaren Anschlüsse (§ 1 Z 15)
Festnetz
Mbit/s
quartalsweise
100m Raster
normalerweise zur Verfügung stehende und maximale Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite der versorgbaren Anschlüsse, getrennt nach Festnetztechnologien, wobei nach der Anbindung (§ 1 Z 3) zu unterscheiden ist.
Minimum, Maximum, arithmetischer Mittelwert, 25% Quantil der Bandbreite
Mobilfunknetz
Mbit/s
quartalsweise
100m Raster
normalerweise zur Verfügung stehende und geschätzte maximale Bandbreite der versorgten Fläche (Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite), getrennt nach Mobilfunktechnologien, wobei nach der Anbindung (§ 1 Z 3) zu unterscheiden ist; 2G nur Abdeckung ohne Unterteilung in Bandbreiten.
Bandbreite Plandaten auf Jahresbasis für ein Jahr im Voraus, Anzahl der versorgbaren Anschlüsse (§ 1 Z 15)
Festnetz
Mbit/s
quartalsweise
100m Raster
geplante maximale Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite der versorgbaren Anschlüsse, getrennt nach Festnetztechnologien, wobei nach der Anbindung (§ 1 Z 3) bzw. nach Art der Finanzierung (eigenwirtschaftlich/gefördert) zu unterscheiden ist.
Bandbreite Plandaten auf Jahresbasis für ein Jahr im Voraus
Mobilfunknetz
Mbit/s
quartalsweise
100m Raster
geplante maximale Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite der versorgten Fläche, getrennt nach Mobilfunktechnologien, wobei nach der Anbindung (§ 1 Z 3) zu unterscheiden ist: 2G nur Abdeckung ohne Unterteilung in Bandbreiten.