Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 1neu
Anhang
Pfandsymbol
Die Einweggetränkegebinde gemäß § 4 sind sichtbar, erkennbar und dauerhaft mit dem hier abgebildeten Pfandsymbol (Wort-Bildmarke) zu kennzeichnen:

Abbildung 1: Pfandsymbol