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Fassungsvergleich zu Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 26.09.2023 · idF BGBl. II Nr. 283/2023 Anl. 1↗RIS↗
Anhang
Pfandsymbol
Die Einweggetränkegebinde gemäß § 4 sind sichtbar, erkennbar und dauerhaft mit dem hier abgebildeten Pfandsymbol (Wort-Bildmarke) zu kennzeichnen:
Abbildung 1: Pfandsymbol