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Fassungsvergleich zu VwGH-Grundausbildungsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

VwGH-Grundausbildungsverordnung 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.01.2024 · idF BGBl. II Nr. 330/2023 Anl. 1↗RIS↗
Anlage
Inhalte und Mindeststunden der theoretischen Ausbildung (§ 5)
I. Entlohnung- bzw. Verwendungsgruppe v1/A 1
Mindeststunden
1. Recht
170
Basislehrgang
– Einführung in den öffentlichen Dienst
– Legistik und Rechtserzeugungsprozesse
– Rechtsschutz im öffentlichen Recht
– Vertiefung des Unionsrechts
– Dienstrecht und Compliance
– Der öffentliche Haushalt
80
Verwaltungsgerichtliche Schwerpunkte
– Verwaltungsverfahrensrecht unter Einschluss des Verwaltungsstrafverfahrens
– Ausgewählte Gebiete des Besonderen Verwaltungs(verfahrens)rechts (z. B. Asylrecht)
– Effiziente Verfahrensführung samt Vorbereitung (z. B. Judikaturrecherche) und Urteilstechnik
(jeweils unter Einbeziehung praktischer Übungen mit Fallbeispielen)
65
Arbeitsplatzspezifische Wahlpflichtmodule
aus Gebieten des Besonderen Verwaltungs(verfahrens)rechts
25
2. Sozialkompetenz und Kommunikation
60
– Selbstmanagement und Teamarbeit und/oder andere Ausbildungsmodule zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
– Fachspezifische Kommunikation in einer Fremdsprache (insbesondere Englisch)
3. Organisation und Besonderheiten des Verwaltungsgerichtshofes
20
– Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Verwaltungsgerichtshofes als Gesamtstaatsorgan
– Organisation und Geschäftsprozesse im Verwaltungsgerichtshof
Mindeststunden gesamt
250
II. Entlohnung- bzw. Verwendungsgruppe v2/A 2
Mindeststunden
1. Recht
80
Basislehrgang
– Einführung in den öffentlichen Dienst
– Grundzüge des Verfassungsrechts
– Praxis des Verwaltungsverfahrens und Rechtsschutz
– Grundlagen des Unionsrechts
– Dienstrecht und Compliance
– Der öffentliche Haushalt
2. Sozialkompetenz und Kommunikation
40
– Selbstmanagement und Teamarbeit und/oder andere Ausbildungsmodule zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
3. Organisation und Besonderheiten des Verwaltungsgerichtshofes
20
– Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Verwaltungsgerichtshofes als Gesamtstaatsorgan
– Organisation und Geschäftsprozesse im Verwaltungsgerichtshof
Mindeststunden gesamt
140
III. Entlohnung- bzw. Verwendungsgruppe v3/A 3
Mindeststunden
1. Recht
64
Basislehrgang
– Einführung in den öffentlichen Dienst
– Grundzüge des Verfassungsrechts
– Erfolgreiche Arbeit im Team
– Dienstrecht und Compliance
– Der öffentliche Haushalt
2. Sozialkompetenz und Kommunikation
40
– Selbstmanagement und Teamarbeit und/oder andere Ausbildungsmodule zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
3. Organisation und Besonderheiten des Verwaltungsgerichtshofes
16
– Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Verwaltungsgerichtshofes als Gesamtstaatsorgan
– Organisations- und Geschäftsprozesse im Verwaltungsgerichtshof
Mindeststunden gesamt
120
IV. Entlohnung- bzw. Verwendungsgruppe v4/ A 4, A 5
Mindeststunden
1. Recht
64
Basislehrgang
– Einführung in den öffentlichen Dienst
– Grundzüge des Verfassungsrechts
– Erfolgreiche Arbeit im Team
– Dienstrecht und Compliance
– Der öffentliche Haushalt
2. Sozialkompetenz und Kommunikation
30
– Selbstmanagement und Teamarbeit und/oder andere Ausbildungsmodule zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
3. Organisation und Besonderheiten des Verwaltungsgerichtshofes
16
– Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Verwaltungsgerichtshofes als Gesamtstaatsorgan
– Organisations- und Geschäftsprozesse im Verwaltungsgerichtshof
Mindeststunden gesamt
110
Schlagworte
Entlohnungsgruppe, Organisationsprozess