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Fassungsvergleich zu LF-DOK-VO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Land- und forstwirtschaftliche Dokumente-Verordnung (LF-DOK-VO) 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.06.2024 · idF BGBl. II Nr. 47/2024 Anl. 1↗RIS↗
Anlage zu § 2 Abs. 6
Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
für Arbeitsstätten mit bis zu zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, in denen bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung keine Gefährdung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern festgestellt wurde, für die Schutzmaßnahmen festzulegen sind
Bezeichnung der Arbeitsstätte:
Adresse:
Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung und -beurteilung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (§ 187 LAG) wurden keine Gefährdungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.
Ermittlung durchgeführt von:
Datum, Unterschrift:
Schlagworte
Gefahrenbeurteilung, Sicherheitsschutzdokument