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Anlage A
Ärztliche Untersuchungen der Schwangeren gemäß § 3 EKPUV
Im Rahmen der ärztlichen Untersuchungen der Schwangeren sind insbesondere folgende Daten zu erheben:
Erste Schwangerenuntersuchung (bis SSW 16)
• ausführliche Anamnese der Schwangeren inklusive Angaben zu vorausgegangenen Schwangerschaften und Entbindungen
• ausführliche Anamnese der familiären und eigenen Vorbelastungen
• Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren inklusive Angaben zu besonderen Befunden (gemäß Anlage 1 EKPG)
• Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustandes der Schwangeren (insbesondere Gewicht, Blutdruck, Harn, Vaginalsekret)
• gynäkologische Untersuchung (Vaginalbefund); wenn auffällig: Abklärung einer Genitalverstümmelung (FGM)
• Information zu Schwangerschaft und Gesundheitsförderung/Prävention sowie allfällige weitere Veranlassungen
• Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen
Erste Labormedizinische Untersuchung (bis SSW 16)
• Blutgruppenserologie (ausgenommen bei Vorliegen eines Originalbefundes):
□ Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie Antikörper-Suchtest
• Infektionsserologie:
□ HIV Kombitest
□ Lues Reaktion
□ Röteln-Antikörper
• Toxoplasmosetest mit Wiederholungsuntersuchungen bei negativem bzw. abklärungsbedürftigem (z. B. nicht erhobenen) Titer, ausgenommen bei Vorliegen eines Originalbefundes über einen eindeutig positiven Titer
• Blutbild:
□ Leukozytenanzahl
□ Granulozyten
□ Lymphozyten
□ Monozyten
□ Eosinophile und Basophile Granulozyten
□ Erythrozytenanzahl
□ Hämatokrit
□ Hämoglobin
□ MCH
□ MCV
□ Thrombozyten
• klinisch-chemische Parameter:
□ TSH
□ oGTT (bei erhöhtem Risiko der Schwangeren)
□ Harnbefund
Zweite (SSW 18 bis 22), dritte (SSW 24 bis 28), vierte (SSW 30 bis 34) und fünfte Schwangerenuntersuchung (SSW 35 bis 38)
• Zwischenanamnese und Besprechung von Befunden und/oder Auffälligkeiten
• Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustandes der Schwangeren (insbesondere Gewicht, Blutdruck, Harn, B-Streptokokken im Rahmen der fünften Schwangerenuntersuchung)
• Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren inklusive Angaben zu besonderen Befunden (gemäß Anlage 1 EKPG)
• gynäkologische Untersuchung (Vaginalbefund)
• Information zu Schwangerschaft und Gesundheitsförderung/Prävention sowie allfällige weitere Veranlassungen
• Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen
Zweite Labormedizinische Untersuchung (SSW 24 bis 28)
• Antikörper-Suchtest
• Infektionsserologie:
□ HBS Antigen
• Blutbild:
□ Leukozytenanzahl
□ Granulozyten
□ Lymphozyten
□ Monozyten
□ Eosinophile und Basophile
□ Granulozyten
□ Erythrozytenanzahl
□ Hämatokrit
□ Hämoglobin
□ MCH
□ MCV
□ Thrombozyten
• Toxoplasmosetest Kontrolluntersuchungen bei negativem Vorbefund (letzte Kontrolle nach SSW 32)
• klinisch-chemische Parameter:
□ oGTT
□ Harnbefund
• Bestimmung des fetalen Rh-Faktors bei Rh-negativen Schwangeren
Allgemein- und familienmedizinische Untersuchung gemäß § 5 EKPUV (SSW 14 bis 20)
Im Rahmen der allgemein- und familienmedizinischen Untersuchung sind insbesondere folgende Untersuchungen durchzuführen bzw. Daten zu erheben:
• Anamnese und Besprechung von Befunden und/oder Auffälligkeiten
• Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustandes der Schwangeren
• Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen
Gesundheitsgespräch gemäß § 6 EKPUV (SSW 14 bis 20)
Im Rahmen des Gesundheitsgesprächs sind insbesondere folgende Beratungen durchzuführen bzw. Daten zu erheben:
• Psychische Belastungen
• Psychosoziale Belastungen
• Sozioökonomische Belastungen
• Sozialanamnestisches Gespräch
Ultraschalluntersuchungen der Schwangeren gemäß § 4 EKPUV
Im Rahmen der Ultraschalluntersuchungen sind insbesondere folgende Daten zu erheben:
Erste Ultraschalluntersuchung (SSW 8 bis 16)
• Ultraschalluntersuchungen der Schwangeren werden entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführt und beinhalten insbesondere
□ Bestimmung des Geburtstermins laut Ultraschall
□ Beurteilung der Gestation
• Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen
Zweite Ultraschalluntersuchung (SSW 18 bis 22)
• Ultraschalluntersuchungen der Schwangeren werden entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführt und beinhalten insbesondere
□ Beurteilung der Gestation
□ Biometrie des Fötus bzw. der Feten
• Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen
Dritte (SSW 30 bis 34) und vierte (SSW 35 bis 38) Ultraschalluntersuchung
• Ultraschalluntersuchungen der Schwangeren werden entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführt und beinhalten insbesondere
• Beurteilung der Gestation
• Biometrie und Lage des Fötus bzw. der Feten
• Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen
Hebammenberatungen gemäß § 7 EKPUV
Im Rahmen der Hebammenberatungen sind insbesondere folgende Beratungen durchzuführen bzw. Daten zu erheben:
Erste Hebammenberatung (SSW 14 bis 20)
• Beratung und Information insbesondere über den Verlauf von Schwangerschaft, Geburt sowie über Stillen
• Eingehen auf das psychosoziale Umfeld der Schwangeren
• Information über weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten
Zweite Hebammenberatung (SSW 24 bis 34)
• Beratung und Information insbesondere über gesundheitsförderndes und präventives Verhalten, Wochenbett und Stillzeit sowie frühe Kindheit
• Eingehen auf das psychosoziale Umfeld der Schwangeren
• Erhebung psychosozialer und sozioökonomischer Belastungen
• Information über weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten
Elternberatung gemäß § 8 EKPUV (ärztlich festgestellte Schwangerschaft bis Vollendung 1. LJ Kind)
Im Rahmen der Elternberatung ist insbesondere über folgende Themen zu informieren:
• Information/Beratung über arbeitsrechtliche und finanzielle Bedingungen
• Information/Beratung über Themen zur Erwerbstätigkeit und Vereinbarkeit
• Information/Beratung über Themen zur Elternschaft