Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 1neu
Anlage 1
1. Untersuchung oder Behandlung in der Praxis eines Arztes mit Hilfe elektronischer Geräte, aber in Anwesenheit des Patienten;
2. Konsultation eines elektronischen Katalogs in einem Geschäft in Anwesenheit des Kunden;
3. Buchung eines Flugtickets über ein Computernetz, wenn sie in einem Reisebüro in Anwesenheit des Kunden vorgenommen wird;
4. Bereitstellung elektronischer Spiele in einer Spielhalle in Anwesenheit des Benutzers.
1. Dienste, die zwar mit elektronischen Geräten, aber in materieller Form erbracht werden:
a) Geldausgabe- oder Fahrkartenautomaten;
b) Zugang zu gebührenpflichtigen Straßennetzen, Parkplätzen usw., auch wenn elektronische Geräte bei der Ein- und Ausfahrt den Zugang kontrollieren und/oder die korrekte Gebührenentrichtung gewährleisten;
2. „Off-line“-Dienste: Vertrieb von CD-ROM oder Software auf Disketten;
3. Dienste, die nicht über elektronische Verarbeitungs- und Speicherungssysteme erbracht werden:
a) Sprachtelefondienste;
b) Telefax-/Telexdienste;
c) über Sprachtelefon oder Telefax erbrachte Dienste;
d) medizinische Beratung per Telefon/Telefax;
e) anwaltliche Beratung per Telefon/Telefax;
f) Direktmarketing per Telefon/Telefax.
1. Fernsehdienste (einschließlich zeitversetzter Video-Abruf) nach Art. 1 lit. a der Richtlinie 89/552/EWG;
2. Hörfunkdienste;
3. Teletext (über Fernsehsignal).
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