Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 1aufgehoben
VORSCHRIFTEN FÜR DEN HINWEIS AUF DEN KRAFTSTOFFVERBRAUCH UND DIE
CO tief 2-EMISSIONEN
(1) Die Größe des Hinweises beträgt 297 mm × 210 mm (DIN A4). Der Hinweis ist gundsätzlich in Hochformat und Farbdruck zu erstellen, kann aber zur Abstimmung auf das Format anderer Angaben am Personenkraftwagen auch in Querformat umgesetzt werden. Sollte einem Händler die Herstellung des Hinweises in Farbdruck auf Grund seiner EDV-Ausstattung nicht möglich sein und sind auch die anderen Händlerangaben am Personenkraftwagen nur in Schwarzweißdruck, so kann auch der Hinweis in Schwarzweißdruck verwendet werden.
(2) Für die Angaben gilt:
1. Handelsname und bzw. oder Logo des Herstellers;
2. Bezeichnung des Personenkraftwagens;
3. Kraftstofftyp im Sinne der Eintragung der Antriebsart im kraftfahrrechtlichen Datenblatt des Kraftfahrzeuges;
4. Antriebsart bzw. Art des Getriebes (falls zur Unterscheidung notwendig);
5. Offizieller Kraftstoffverbrauch, bis zur ersten Dezimalstelle in Liter pro 100 Kilometer ausgedrückt;
6. Offizielle spezifische CO tief 2-Emissionen, ausgedrückt in Gramm pro Kilometer, auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet;
der Wert ist mittels eines Pfeils auf der CO tief 2-Skala zu markieren;
(3) Es dürfen am Hinweis im dafür vorgesehenen Feld nur folgende Angaben als ergänzende Verbraucherinformation gemacht werden:
2. Normverbrauchsabgabe: die Prozentangabe vom Kaufpreis, die laut Angabe im kraftfahrrechtlichen Datenblatt des Kraftfahrzeuges beim Kauf eines neuen Personenkraftwagens zu entrichten ist;
3. Biodieseltauglichkeit: Zulässigkeit der reinen Verwendung bzw. Zulässigkeit einer Beimischung;
4. Hinweis auf die Verwendbarkeit von CNG, LPG oder anderen Kraftstoffen;
5. Betriebsgeräusch: laut Angabe im kraftfahrrechtlichen Datenblatt des Kraftfahrzeuges;
6. Eigengewicht des Fahrzeuges: laut Angabe im kraftfahrrechtlichen Datenblatt des Kraftfahrzeuges;
7. Länge und Breite des Fahrzeuges: laut Angabe im kraftfahrrechtlichen Datenblatt des Kraftfahrzeuges;
8. Anzahl der Sitzplätze: laut Angabe im kraftfahrrechtlichen Datenblatt des Kraftfahrzeuges.
Anmerkung