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Fassungsvergleich zu Handels- und Schiffahrtsvertrag (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Handels- und Schiffahrtsvertrag (Italien) (aufgehoben) 1
Anl. 10aufgehoben
in Kraft 15.07.1923 – 13.09.2019 · idF BGBl. Nr. 371/1923 Anl. 10↗RIS↗
Anlage I.
Nr. der Karte .....
Dem Herrn .................................., Inhaber der vorliegenden Karte, welcher mit seinen Waren die Messen und Märkte in (für österreichische Staatsangehörige) Italien/(für italienische Staatsangehörige) Österreich) zu besuchen berechtigt wird bestätigt, daß er zu .......... wohnhaft ist und die seinem Gewerbe entsprechenden gesetzlichen Steuern und Abgaben zu entrichten hat.
Gegenwärtigen Zeugnis ist gültig für den Zeitraum von ..... Monaten.
(Ort, Datum, Stempel und Unterschrift der ausstellenden Behörde.)
Personalbeschreibung des Inhabers.