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Fassungsvergleich zu KDV 1967××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (KDV 1967) 1
Anl. 10gneu
in Kraft ab 01.10.1993 · idF BGBl. Nr. 351/1993 Anl. 10g↗RIS↗
Anlage 10g zu § 64b Abs. 4 Z 3
LEHRPLAN
für die praktische Ausbildung
für die Klassen C sowie C und E
Abschnitt
Schwerpunkt
Ort
Inhalt
Vorbereitung
Überprüfungen vor Fahrtantritt. Inbetriebnahme des Kraftwagen (Zuges)
Wo der Kraftwagen (Zug) abgestellt ist.
Rundgang- und Innenkontrollen. Fahrtschreiber kontrollieren, Schaublatt beschriften und einlegen. Startvorgang vorbereiten und durchführen.
Vorschulung
Vertrautmachen mit den Bedienungseinrichtungen des Kraftwagens, sowie Training zur Fahrzeugbeherrschung
Verkehrsfreie oder zumindest verkehrsarme Flächen für Rangierübungen und dergleichen.
Kennenlernen der Unterschiede in der elementaren Fahrzeugbeherrschung zwischen PKW und LKW bzw. Sattelkraftfahrzeug. Absolvierung verschiedener Stationen.
Grundschulung
Verkehrsgerechte Benützung der Fahrbahn mit einem LKW bzw. Sattelkraftfahrzeug.
Verkehrsarme Straßen.
Sichere Spurwahl unter Berücksichtigung des Raumbedarfs. Festigen des Blicktrainings gemäß Lehrplan B. Zusätzlich verstärktes Blicktraining der Sicherungs- und Kontrollblicke sowie des peripheren Sehens.
Hauptschulung
Auf- und Ausbau der Straßen, Tages- und Partnerkunde
Straßen mit stärkerem Verkehr.
Zielklares Bewegen. Blickfiltertraining und kommentiertes Fahren.
Perfektionsschulung
Training der jeweils geeignetsten Verkehrstaktik.
Alle vom Standort aus erreichbaren Verkehrsräume.
Überlandfahrten, Zielfahrten, auch im Ortsgebiet Defensivtaktiken. Prüfungsvorbereitung.
Überprüfung
Überprüfung des Kraftwagen (Zuges) oder Sattelkraftfahrzeuges auf Verkehrs- und Betriebssicherheit.
Möglichst im Verkehrsfreien Raum zB (Garage)
Überprüfungen die ohne Werkzeug durchführbar sind.
Bei der gleichzeitigen Ausbildung für die Klassen C und E hat die Ausbildung zunächst nur auf einem Lastkraftwagen der Klasse C zu erfolgen, und zwar bis einschließlich der Hauptschulung. Im Anschluß daran erfolgt erst die Ausbildung mit einem Kraftwagenzug oder einem Sattelkraftfahrzeug, von der Vorbereitung bis zur Perfektionsschulung und der Überprüfung.