Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 11neu
Im Sinne der von der ersten Tagung des Vorbereitenden Komitees der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Beschäftigung, die vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen am 18. Februar 1946 einberufen worden war, gefaßten Resolution haben
Die Unterzeichnung dieser Schlußakte oder des Protokolls über die vorläufige Anwendung durch eine der oben genannten Regierungen präjudiziert in keiner Weise deren Handlungsfreiheit bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Beschäftigung.
Diese Schlußakte, einschließlich der Texte des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens und des Protokolls über die vorläufige Anwendung, werden durch das Generalsekretariat der Vereinten Nationen am 18. November 1947 zur Veröffentlichung freigegeben, vorausgesetzt, daß das Protokoll über die vorläufige Anwendung namens aller darin angeführter Staaten bis zum 15. November 1947 unterzeichnet worden ist.
Zu U r k u n d dessen haben die Vertreter der oben genannten Regierungen die vorliegenden Akte unterzeichnet.
G e s c h e h e n zu Genf, in einer Ausfertigung, in einem englischen und französischen, in beiden Sprachen authentischen Text, am dreißigsten Oktober