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Anlage 11
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HISTOLOGIE UND EMBRYOLOGIE
Das Sonderfach Histologie und Embryologie umfaßt die gesamte Mikromorphologie des Menschen und die Entwicklung des menschlichen Keimlings.
1. Hauptfach:
Vier Jahre, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Anatomie in der Dauer von zwölf Monaten anzurechnen ist.
2. Pflichtnebenfächer:
Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs. 1 Z 1, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 14, 15, 16, 17, 21, 22, 23, 25, 26, 28, 29, 33, 35, 36, 39, 41 und 42 genannten Sonderfächer, wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
3. Wahlnebenfächer:
Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs. 1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer, wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
1. allgemeine Zytologie, Histologie, Anatomie und Embryologie des Menschen;
2. spezielle Zytologie, Histologie und mikroskopische Anatomie (einschließlich der Ultrastrukturforschung) des Menschen mit besonderer Berücksichtigung medizinischer Probleme;
3. spezielle Embryologie und Teratologie des Menschen;
4. Kenntnisse in vergleichender Histologie und Embryologie;
5. Methoden der Gewinnung und Präparation von Material zur morphologischen Untersuchung;
6. histologische, histochemische und elektronenmikroskopische Präparationstechniken;
7. Kenntnisse der Methoden der Zellbiologie und der experimentellen Embryologie;
8. licht- und elektronenmikroskopische Geräte;
9. Kenntnisse der bildgebenden Verfahren der Mikromorphologie und ihrer Auswertung;
10. Zellkulturtechniken und In-Vitro-Methoden;
11. Kenntnisse umweltbedingter Erkrankungen;
12. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
13. Dokumentation;
14. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
15. Begutachtungen.
1. Kenntnisse der Humangenetik, der Zytogenetik, der klinischen Genetik, der Populationsgenetik, der Mutationsforschung sowie der Teratologie;
2. genetische Beratung, zytogenetische Diagnostik hinsichtlich aller Zellkulturarten und aller Chromosomendarstellungsverfahren, biochemische Humangenetik einschließlich der wichtigsten biochemischen Diagnoseverfahren von Erbkrankheiten und Interpretation entsprechender Befunde sowie experimentelle Zytogenetik und Mutationsforschung;
3. Diagnose und Therapie bei genetisch bedingten oder durch Chromosomenaberrationen hervorgerufenen Krankheiten sowie bei angeborenen Fehlbildungen anderer Genese;
4. prophylaktische Maßnahmen zur Verhütung von Erbkrankheiten und angeborenen Fehlbildungen sowie Beratung.