Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 12aufgehoben
Anlage 12
-------------
HYGIENE UND MIKROBIOLOGIE
Das Sonderfach Hygiene und Mikrobiologie umfaßt die Erkennung und Beurteilung belebter und unbelebter, den menschlichen Körper beeinträchtigender Noxen und der dadurch bedingten Erkrankungen, sowie die Maßnahmen zu deren Bekämpfung und Vermeidung, weiters die Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen für Regeln und Normen für die Gesunderhaltung der Bevölkerung.
1. Hauptfach:
Vier Jahre.
2. Pflichtnebenfächer:
3. Wahlnebenfächer:
Sechs Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs. 1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer, wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
1. Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und Mikrobiologie mit Berücksichtigung der klinischen Infektologie, Präventiv-, Arbeits- und Umweltmedizin;
2. Krankenhaushygiene;
3. Epidemiologie infektiöser und nichtinfektiöser Erkrankungen;
4. Erfassung chemischer, toxischer, physikalischer und psychosozialer Umwelteinflüsse und deren gesundheitliche Auswirkungen;
5. mikrobiologische (Bakteriologie, Mykologie), parasitologische, virologische und serologische Untersuchungen;
6. Kenntnisse in Verfahren der klinischen Infektionsdiagnostik;
7. Resistenzprüfung von Mikroorganismen und Aktivitätsbestimmungen von antimikrobiellen Substanzen in Körperflüssigkeiten;
8. antiinfektiöse Chemotherapie und andere Verfahren der Infektionsbehandlung, einschließlich fachärztlicher Beratung;
9. Kenntnisse spezieller Untersuchungsverfahren der Immunologie und Serologie und Molekularbiologie;
10. Verfahren der arbeits- und sozialmedizinischen Untersuchungen und Beurteilung;
11. Kenntnisse spezifischer Prophylaxe von Infektionen sowie Tropen- und Reisemedizin;
12. Desinfektion, Sterilisation und Asepsis;
13. hygienisch-mikrobiologische Beurteilung pharmazeutischer und medizintechnischer Produkte;
14. Wasser-, Lebensmittel- und Umwelthygiene sowie hygienische Beratung bei Bauvorhaben;
15. Kenntnisse der Psychosomatik;
16. Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
17. Kenntnisse der Geriatrie;
18. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
19. Dokumentation;
20. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
21. Begutachtungen.
1. Kenntnisse auf dem Gebiet der Spezifischen Prophylaxe und Tropenhygiene;
2. Kenntnisse auf dem Gebiet der Tropenkrankheiten, anderer Infektionskrankheiten und ihrer differentialdiagnostischen Einordnung;
3. Kenntnisse der Infektionsepidemiologie, eingeschlossen umwelthygienische und sozialmedizinische Aspekte sowie Pathogenese der Tropenkrankheiten, Infektionsimmunologie und Immunparasitologie;
4. Kenntnisse der diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten für Tropenkrankheiten und Infektionskrankheiten;
5. Kenntnisse allgemeiner und spezifischer Prophylaxe der Infektionskrankheiten, insbesondere Tropenkrankheiten einschließlich Seuchenhygiene;
6. Entwicklung neuer Testsysteme, Entwicklung und Prüfung neuer Vakzinen;
7. Kenntnisse mikrobiologischer Untersuchungsmethoden aus dem Bereich der Tropenmedizin;
8. Untersuchungsverfahren der Immunologie infektiöser Erkrankungen;
9. Kenntnisse serologischer Methoden zur Beurteilung der Immunität nach Schutzimpfungen;
10. fachspezifische Dokumentation;
11. Begutachtungen, insbesondere Tropentauglichkeits- und Tropenrückkehruntersuchungen.