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Fassungsvergleich zu Handels- und Schiffahrtsvertrag (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Handels- und Schiffahrtsvertrag (Italien) (aufgehoben) 1
Anl. 13aufgehoben
in Kraft 15.07.1923 – 13.09.2019 · idF BGBl. Nr. 371/1923 Anl. 13↗RIS↗
Anlage IV.
Liste der Waren, deren Einfuhr aus Italien nach Österreich jährlich in bestimmten, im gegenseitigen Einvernehmen festzusetzenden Mengen gestattet sein wird.
Nummern des österreichischen Tarifs
Warenbenennung
ex 35
Weintrauben, frisch, in Körben und Schachteln im Gewichte bis 10 kg.
ex 36
Nüsse.
ex 36
Haselnüsse.
37
Obst, n. b. b., frisch;
Äpfel, Birnen und Quitten,
Aprikosen und Pfirsiche,
Kirschen und Weichseln,
Pflaumen,
Andere Früchte.
39
Obst, n. b. b., zubereitet.
43 a)
Gemüse n. b. b. und andere Gewächse für den Küchengebrauch, frisch; feine Tafelgemüse:
Gurken,
Tomaten,
Melonen,
Andere.
44 b)
Gemüse aller Art und andere Gewächse für den Küchengebrauch zubereitet, in Fässern:
Tomatenkonserven,
Andere.
54 a)
Zierblumen, frisch.
55 a)
Zierblattwerk, –gräser, –zweige, frisch.
108 a)
Gebrannte geistige Flüssigkeiten.
109 A
Wein (einschließlich Wermuth und Marsala):
a) in Fässern,
b) in Flaschen.
111
Speiseessig.
116
Teigwaren.
128 b)
Fischkonserven.
129
Gemüsekonserven.
ex 130
Obstkonserven, eingedickter Most, eingedickte Frucht- und Beerensäfte.
ex 131 c)
Alle Genussmittel in Büchsen, Flaschen und dergleichen, hermetisch verschlossen:
Oliven,
Tomatenkonserven,
Früchte, Gemüse und andere Gewächse für den Küchengebrauch, zubereitet,
Fische, mariniert oder in Öl.
188
Garne, für den Detailverkauf adjustiert.
189
Baumwollgewebe: gemeine, auf 5 mm im Quadrat 38 Fäden oder weniger zählend.
190
Baumwollgewebe: gemeine, dichte.
ex 219
Seilerwaren.
227
Wollgarne, für den Detailverkauf adjustiert.
229
Wollene Webwaren, n. b. b., auch bedruckt.
244
Kunstseide, auch gezwirnt.
250
Ganzseidengewebe, n. b. b.
252
Wirk– und Strickwaren aus Seide.
256
Halbseidengewebe, n. b. b.
258
Wirk– und Strickwaren aus Halbseide.
267 b) u. c)
Herren- und Knabenhüte: aus Filz; aus Stroh, Holzspan und anderen ähnlichen Materialien.
ex 268
Damen- und Mädchenhüte: aus Filz, Stroh, Holzspan und anderen ähnlichen Materialien.
312
Waren aus weichem Kautschuk, n. b. b.
313
Hartgummi in Platten Stäben und Röhren.
314
Hartgummiwaren, n. b. b.
320 e)
Pneumatils (Schläuche und Mäntel).
328
Rinds– und Roßleder, sohllederartig gearbeitet.
329
Rinds– und Roßleder, nicht sohllederartig gearbeitet.
330
Kalbleder, mit Ausnahme des lackierten Leders.
333
Bock, Ziegen und Zickelleder, zugerichtet.
334
Schaf– und Lammleder, zugerichtet.
335
Handschuhleder aller Art.
ex 361 b) 2
Knöpfe aus Bein, Horn Steinnuß u. dgl.
366
Stöpsel, Sohlen und andere Waren aus Kork auch in Verbindung mit gewöhnlichen Materialien.
383 a)
Glasperlen: aus weißem oder farbigen Glase, jedoch nicht bemalt, vergoldet oder versilbert.
384
Glasbehänge, massive, zu Kronleuchtern usw., farbig, geschliffen, mit oder ohne Ösen; Glasgespinst, auch gefärbt.
385 a
Glasknöpfe mit oder ohne Ösen, Glaskorallen, Glaskügelchen, Glastropfen, auch aus farbigem Glase: weder bemalt, noch vergoldet oder versilbert.
ex 387
Arbeiten aus Glasperlen (mit Ausnahme der Imitationen echter Perlen), aus unechten Steinen, Glasplättchen, Glasgespinst o. dgl., auch in Verbindung mit gewöhnlichen oder feinen Materialien.
388 a)
Glas– und Emailwaren, n. b. b.
396
N. b. b. Arbeiten aus Alabaster, Marmor und Serpentin.
408
Steinwaren, feine, d. i. Luxusgegenstände (Briefbeschwerer, Leuchter, Schalen, Tintenfässer und ähnliche kleine Gegenstände; Statuen, Büsten, Tierfiguren und andere plastische Erzeugnisse im Gewichte bis zu 5 kg), Spielzeug; alle diese auch in Verbindung mit gewöhnlichen Materialien.
464, 465 u. ex 481
Ketten aus Eisen und Stahl.
539
Dynamomaschinen und Elektromotoren.
544
Kabel und isolierte Drähte für elektrische Leitungen.
550
Fahrräder, komplett, auch zerlegt; fertige Fahrradrahmen, auch in Verbindung mit anderen Fahrradteilen, Garnituren für Fahrräder.
552
Fahrradbestandteile, bearbeitet.
553 u. 554
Automobile, auch zerlegt und Automobilmotoren (separat eingehend).
ex 582
Musikalische Instrumente; Mandolinen und Gitarren.
598 c)
Schwefelsäure.
ex 599 g)
Ammoniumsulfat.
ex 599 i)
Borax, raffiniert.
ex 600 l)
Kalziumkarbid.
ex 602 a)
Kupfervitriol und Kupferpräparate.
ex 636
Kerzen aus Stearin, Walrat, Palmitin, Paraffin und sonstigen Fettstoffen.
637 a)
Seife, gemeine.
638
Wachskerzen, Wachsfackeln, Wachsstöcke, Nachtlichte, Zündkerzchen.
Schlagworte
Zierblattgras, Zierblattzweig, Fruchtsaft, Wirkware, Herrenhut, Damenhut, Rindsleder, Schafleder, Glasware