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Anlage 13
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IMMUNOLOGIE
Das Sonderfach Immunologie umfaßt die Erforschung der natürlichen Abwehrsysteme des Menschen, die Anwendung serologischer, zellulärer, chemischer und molekularbiologischer Untersuchungsverfahren zur Analyse des Immunsystems, die Interpretation der damit erhobenen Befunde und die immunologische Beratung für die in der Krankenbehandlung tätigen Ärzte, die Durchführung immunologischer Analyseverfahren sowie die Herstellung und Prüfung immunologischer Präparate.
1. Hauptfach:
Vier Jahre.
2. Pflichtnebenfächer:
3. Wahlnebenfächer:
Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs. 1 Z 12, 20, 27, 30, 31, 32 und 40 genannten Sonderfächer, wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
1. Immunologie mit besonderer Berücksichtigung der immunologischen Diagnose und der Prophylaxe- und Therapieverfahren;
2. Kenntnisse der medizinischen Chemie und Molekularbiologie, Mikrobiologie, Pathologie und Pharmakologie;
3. Kenntnisse der praktisch angewandten und experimentellen Immunologie mit besonderer Berücksichtigung der Anwendung serologischer, zellulärer, chemischer und molekularbiologischer Methoden für die Erklärung immunologischer Grundlagen von Erkrankungen, ihrer Diagnostik und der Verlaufsbeobachtung;
4. Kenntnisse immunologischer Meßmethoden zur Bestimmung und Charakterisierung von Antikörpern im Serum, anderen Körperflüssigkeiten und Geweben;
5. Kenntnisse der Methoden zum Nachweis und zur Charakterisierung von Antigenen und Allergenen und deren kodierender Elemente
(DNS, RNS);
6. Analyse der Zellsysteme der Körperabwehr und der auf das Immunsystem regulatorisch einwirkenden Cytokine;
7. immunhistologische und immunzytologische Untersuchungsverfahren;
8. Präparation und Prüfung von Sera, Antikörpern, Antigenen und Allergenen, Zellen, Cytokinen und Testreagentien zur Anwendung in der immunologischen Forschung, Diagnostik und Therapie;
9. Kenntnisse hinsichtlich gentechnologischer Verfahren;
10. tierexperimentelle Forschungstechniken;
11. Laborarbeiten mit radioaktiven Isotopen;
12. Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
13. Kenntnisse der Geriatrie;
14. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
15. Dokumentation;
16. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
17. Begutachtungen.