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Fassungsvergleich zu AllgStrSchV 2020××

Änderungen zwischen den Fassungen

Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 (AllgStrSchV 2020) 1
Anl. 13neu
in Kraft ab 01.08.2020 · idF BGBl. II Nr. 339/2020 Anl. 13↗RIS↗
Anlage 13
zu § 63 Abs. 1 Z 2, Abs. 3 Z 2 und Abs. 5
Ausbildung im Bereich nukleare Sicherheit
Inhalte:
– Grundlagen der Kernphysik, einschließlich der Physik ionisierender Strahlung
– Reaktorphysik
– Energiefreisetzung und Thermohydraulik
– Grundlagen der Reaktortechnik und Reaktorsicherheit
– Strahlenschutz (insbesondere anlageninterne Notfallplanung)
– nationale und internationale Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes und der nuklearen Sicherheit
– Reaktorwarte und deren technische Ausstattung
– Anlagenbetrieb und -bedienung
– Zugangskontrolle
– Brandschutz
Ausmaß: Für Personen mit abgeschlossener Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule 80 Stunden, für Personen mit Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule 120 Stunden.
Schlagworte
Anlagenbedienung