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Fassungsvergleich zu Zeugnisformularverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zeugnisformularverordnung 1
Anl. 14geändert
in Kraft 28.08.2019 – 15.02.2024 · idF BGBl. II Nr. 260/2019 · danach: BGBl. II Nr. 56/2024 Anl. 14↗RIS↗
in Kraft ab 16.02.2024 · idF BGBl. II Nr. 56/2024 Anl. 14↗RIS↗
Anlage 14
(Anm.: Zeugnis über den Besuch eines Unterrichtsgegenstandes oder mehrerer Unterrichtsgegenstände in einem eines höheren Semeser Semesters/einer höheren Schulstufe als PDF dokumentiert)
Z 9 und Z 11 der Novelle BGBl. II Nr. 78/2018 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:
„9. In den Anlagen 2, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 wird jeweils die Wendung „Familien- oder Nachname und Vorname(n)“ durch die Wendung „Familienname und Vorname(n)“ ersetzt.
11. In Anlage 14 wird die das Unterschriftsfeld betreffende Wendung „Lehrer/Lehrerin“ durch die Wendung „Lehrer/Lehrerin/Lehrerinnen“ ersetzt.“.
Z 8 der Novelle BGBl. II Nr. 260/2019 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 9, 10, 11, 12, 13 und 14 wird das das Unterschriftsfeld betreffende Wort „Schulleiter“ jeweils durch das Wort „Schul(cluster)leiter“ und das das Unterschriftsfeld betreffende Wort „Schulleiterin“ jeweils durch das Wort „Schul(cluster)leiterin“ ersetzt.“.)