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Fassungsvergleich zu AllgStrSchV 2020××

Änderungen zwischen den Fassungen

Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 (AllgStrSchV 2020) 1
Anl. 14neu
in Kraft ab 01.08.2020 · idF BGBl. II Nr. 339/2020 Anl. 14↗RIS↗
Anlage 14
Zu den §§ 65 Abs. 1 und 73 Abs. 1
Inhalte von Stilllegungskonzepten
A. Inhalte des Stilllegungskonzeptes für Forschungsreaktoren
Ein Stilllegungskonzept hat insbesondere zu enthalten:
– Beschreibung des Forschungsreaktors, des Standortes und der Umgebung
– Beschreibung der Betriebsgeschichte, soweit sie für die Stilllegung relevant ist
– Beschreibung der Stilllegungsmaßnahmen, insbesondere der Sicherheitsvorkehrungen und Sicherungsmaßnahmen während der Stilllegung
– Beschreibung des Stilllegungsverfahrens, insbesondere der geplanten Stilllegungs- und Abbautechniken
– Abschätzung der zu erwartenden aktivierten und kontaminierten Anlagenteile
– Beschreibung der zu erwartenden radioaktiven Abfälle, insbesondere hinsichtlich Art und Menge, enthaltener Radionuklide und Aktivitätskonzentrationen sowie vorgesehener Beseitigung und temporärer Lagerung
– Beschreibung der radioaktiven Materialien, die freigegeben werden können
– Beschreibung allfälliger Ableitungen im Rahmen der Stilllegung
– Programm zur Umgebungsüberwachung während der Stilllegung
– Strahlenschutzmaßnahmen während der Stilllegung
– innerbetriebliche Organisation für die Stilllegung
– vorgesehene Berichterstattung an die zuständige Behörde
– Dosisleistungs- und Kontaminationsatlas
Nach Aufnahme des Betriebes des Forschungsreaktors ist das Stilllegungskonzept um einen Dosisleistungs- und Kontaminationsatlas zu erweitern, der in angemessenen Zeitabständen zu aktualisieren ist.
B. Inhalte des Stilllegungskonzeptes für Entsorgungsanlagen
Ein Stilllegungskonzept hat insbesondere zu enthalten:
– Beschreibung der Entsorgungsanlage, des Standortes und der Umgebung sowie der Betriebsgeschichte, soweit sie für die Stilllegung relevant ist
– Beschreibung der Stilllegungsmaßnahmen, insbesondere der Sicherheitsvorkehrungen und Sicherungsmaßnahmen während der Stilllegung
– Beschreibung des Stilllegungsverfahrens, insbesondere der geplanten Stilllegungs- und Abbautechniken
– Abschätzung der zu erwartenden kontaminierten Anlagenteile
– Beschreibung der zu erwartenden radioaktiven Abfälle, insbesondere hinsichtlich Art und Menge, enthaltener Radionuklide und Aktivitätskonzentrationen sowie vorgesehener Beseitigung und temporärer Lagerung
– Beschreibung der radioaktiven Materialien, die freigegeben werden können
– Beschreibung allfälliger Ableitungen im Rahmen der Stilllegung
– Programm zur Umgebungsüberwachung während der Stilllegung
– Strahlenschutzmaßnahmen während der Stilllegung
– innerbetriebliche Organisation für die Stilllegung
– vorgesehene Berichterstattung an die zuständige Behörde
Schlagworte
Stilllegungstechnik, Dosisleistungsatlas, Dosisleistungsatlas, Stilllegungstechnik