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Fassungsvergleich zu Ärzte-Ausbildungsordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ärzte-Ausbildungsordnung (aufgehoben) 1
Anl. 15aufgehoben
in Kraft 11.11.1998 – 31.01.2007 · idF BGBl. I Nr. 169/1998 Anl. 15↗RIS↗
Anlage 15
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KINDERCHIRURGIE
A. Definition des Aufgabengebietes:
Das Sonderfach Kinderchirurgie umfaßt die Diagnostik und Behandlung der chirurgischen Erkrankungen des Kindesalters einschließlich der kongenitalen Mißbildungen und der Chirurgie des Neugeborenen- und Säuglingsalters, Operationen bei Neugeborenen und Säuglingen, die ambulante Nachbehandlung und Rehabilitation.
B. Mindestdauer der Ausbildung:
1. Hauptfach:
Drei Jahre.
2. Pflichtnebenfächer:
2.1. Zwei Jahre Chirurgie;
2.2. drei Monate Unfallchirurgie;
2.3. sechs Monate Urologie;
2.4. drei Monate Kinder- und Jugendheilkunde.
3. Wahlnebenfächer:
Keine.
C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:
1. Kenntnisse der Physiologie und Pathologie des Neugeborenen-, Säuglings- und Kindesalters sowie auf dem Gebiet der Humangenetik, Embryologie und Teratologie;
2. Kenntnisse auf dem Gebiet der klinischen Diagnostik sowie der Röntgen- und Ultraschalldiagnostik chirurgischer, unfallchirurgischer, urologischer und gynäkologischer Erkrankungen;
3. Endoskopien, insbesondere Broncho- Gastro- und Rektoskopien;
4. Kenntnisse der Behandlungsprinzipien der chirurgischen, unfallchirurgischen, urologischen und gynäkologischen Erkrankungen des Kindesalters einschließlich der Tumoren, kongenitalen Mißbildungen und der dringlichen Chirurgie des Neugeborenen- und Säuglingsalters (insbesondere Ösophagusatresie, Darmatresie, Zwerchfellhernie, Ileus) sowie diesbezügliche prä- und postoperative Behandlung;
5. fachspezifische Eingriffe an Kopf, Hals, Brustwand, Brusthöhle, Bauchwand und Bauchhöhle, auf den Gebieten der Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Thoraxchirurgie, Kinderchirurgie, Kieferchirurgie, Plastische Chirurgie und Neurochirurgie, Eingriffe am Stütz- und Bewegungssystem sowie am Gefäß- und Nervensystem;
6. Kenntnisse ambulanter Nachbehandlung, Rehabilitation und Heimpflege;
7. Kenntnisse über die Häufigkeit und Verteilung von Kinderchirurgischen Erkrankungen in unausgelesenen Krankheitsfällen;
8. Kenntnisse der Psychosomatik;
9. Kenntnisse umweltbedingter Erkrankungen;
10. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
11. Dokumentation;
12. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
13. Begutachtungen.