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Fassungsvergleich zu AllgStrSchV 2020××

Änderungen zwischen den Fassungen

Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 (AllgStrSchV 2020) 1
Anl. 15neu
in Kraft ab 01.08.2020 · idF BGBl. II Nr. 339/2020 Anl. 15↗RIS↗
Anlage 15
Zu § 70 Abs. 1
Inhalte des Sicherheitsberichtes für Entsorgungsanlagen
Ein Sicherheitsbericht hat insbesondere zu enthalten:
– allgemeine Beschreibung der Entsorgungsanlage
– Aspekte der Anlagenplanung, insbesondere hinsichtlich technische Auslegung und Sicherheit
– Standortmerkmale, im Hinblick auf
– geografische, topografische und demografische Daten
– meteorologische Faktoren
– geologische, hydrologische und seismologische Verhältnisse
– aktuelle Beschreibung der Entsorgungsanlage und ihrer Einrichtungen
– Gebäudestrukturen und Komponenten
– technische Sicherheitseinrichtungen
– elektrische Energieversorgung
– Hilfssysteme, einschließlich Lüftung sowie Brandschutz
– aktuelle Beschreibung der Handhabungs- und Lageraktivitäten
– Darstellung des Betriebes und der Betriebssicherheit
– Beschreibung der betrieblichen Abläufe
– Strahlenschutz
– Beschreibung der Betriebsorganisation und des integrierten Managementsystems
– Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit und Sicherheitskultur
– Aus- und Fortbildung des Personals und der Strahlenschutzbeauftragten
– Betriebsvorschriften insbesondere für sicherheitsrelevante Arbeitsvorgänge
– Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
– Wiederholungsprüfungen
– Beschreibung der Vorkehrung zur Minimierung der betrieblich erzeugten Abfälle
– Beschreibung der Inbetriebnahme, Bewertung der dabei festgestellten Abweichungen, einschließlich der Gründe für Abweichungen
– Definition eines angemessenen Programms für den kontinuierlichen Nachweis, dass die Abfallgebinde langfristig den festgelegten Lagerbedingungen unter den entsprechenden Umgebungsbedingungen im Lager entsprechen
– Überblick über den aktuellen Stand des Stilllegungskonzeptes
– Darstellung des Sicherungsstatus der Entsorgungsanlage
– Darstellung technischer und organisatorischer Vorkehrungen
– Darstellung der Ergebnisse der Sicherheits-/Störfallanalyse unter Berücksichtigung international anerkannter Sicherheitsstandards (insbesondere Publikationen der Internationalen Atomenergieorganisation), insbesondere
– zugrunde gelegtes Störfallspektrum
– Abschätzungen von ereignisbedingten Freisetzungen radioaktiver Stoffe
– Abschätzungen der radiologischen Auswirkungen von strahlenschutzrelevanten Ereignissen auf Mensch und Umwelt
– Nachweis der Einhaltung der Sicherheitskriterien und radiologischen Grenzwerte
– Überblick über die Notfallvorsorge, insbesondere die anlageninterne, einschließlich Notfallplan
– Sicherheitstechnische Bewertung zum Nachweis der Erfüllung aller sicherheitstechnischen Voraussetzungen sowie der behördlichen Anforderungen durch:
– Ermittlung von Situationen, in denen es zu potenziellen Expositionen oder unfallbedingten und unbeabsichtigten Expositionen kommen könnte
– Abschätzung der Wahrscheinlichkeit und Größenordnung potenzieller Expositionen, sofern möglich
– Bewertung der Qualität und des Umfangs von Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen, einschließlich technischer Merkmale und administrativer Maßnahmen
– Festlegung der Begrenzungen und Bedingungen für die Tätigkeit
Schlagworte
Handhabungsaktivität, Ausbildung, Wartungsmaßnahme, Schutzvorkehrung