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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn 1
Anl. 17neu
in Kraft ab 01.10.1993 · idF BGBl. Nr. 673/1993 Anl. 17↗RIS↗
GEMEINSAME ERKLÄRUNG DER EFTA-STAATEN UND UNGARNS ÜBER DIE
AUSWEITUNG DER URSPRUNGSREGELN
Die EFTA-Staaten und Ungarn vereinbaren, die Möglichkeiten einer weiteren Ausweitung und Verbesserung der Ursprungsregeln einschließlich der Kumulierung zwecks Erweiterung und Förderung der Produktion und des Handels in Europa zu prüfen.